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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Auslegung des Aufstellungs- und Entwurfsbeschlusses zum Bebauungsplan

„Braunersberg, 1. Änderung“ in Großbottwar

Der Gemeinderat der Stadt Großbottwar hat am 26.02.2025 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Braunersberg, 1. Änderung“ und die Aufstellung der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) zum Bebauungsplan beschlossen.

In derselben Sitzung wurden der Entwurf des Bebauungsplans „Braunersberg, 1. Änderung“ und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen, diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

Das Gebiet liegt im nördlichen Teil der Stadt Großbottwar inmitten des bestehenden Wohngebietes „Braunersberg“. Es wird im Norden, Süden und Westen durch die bestehenden Wohnbebauung, im Osten durch die Frankenstraße begrenzt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1690 m², wobei der Geltungsbereich auch bereits bebaute Bestandsflächen umfasst. 

Die genaue Abgrenzung des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem zeichnerischen Teil zum Bebauungsplan.

Ziele und Zwecke der Planung

Im nördlichen Wohngebiet „Braunersberg“ besteht entlang der vorhandenen Frankenstraße die Möglichkeit der Nachverdichtung innerhalb der bestehenden Wohnbebauung. In Abstimmung mit der benachbarten Umgebung kann zwischen zwei Wohngebäuden eine Nachverdichtung zweier Bauplätze erfolgen. 

Entlang der Frankenstraße, der angrenzenden Keltenstraße und Alemannenstraße existiert ein bestehender Baulinienplan von 1958. Dieser Baulinienplan regelt eine zulässige Bebaubarkeit entlang der Verkehrsflächen, grenzt jedoch die dazwischenliegenden Innenbereiche aus, sodass entlang der Frankenstraße zwischen den Flurstücken 4337/1 und 4336/2 kein Baurecht existiert. Um die Nachverdichtung in diesem Bereich zu ermöglichen und das geplante Bauvorhaben zu realisieren, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.  Ziel der Planung ist die Steuerung der städtebaulichen Entwicklung des Gebietes und die Schaffung von Planungsrecht im nicht überbauten Innenbereich.

Bebauungsplan der Innenentwicklung (§ 13a BauGB)

Da das Baugebiet bereits erschlossen ist und der Bebauungsplan der Nachverdichtung und Innenentwicklung dient, wird er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. 

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage statt. Ferner werden die Planunterlagen nach § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet eingestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Braunersberg, 1. Änderung“ und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung werden vom 31.03.2025 bis einschließlich 02.05.2025 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Umweltbezogener Informationen zum Bebauungsplan sind nicht verfügbar.

Die genannten Unterlagen können unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse  übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07148-3137 zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Marktplatz 1, 71723 Großbottwar zu den üblichen Dienstzeiten, im frei zugänglichen Foyer, öffentlich aus.

 

Großbottwar, 20.03.2025

gez.

Ralf Zimmermann

Bürgermeister

 

Texteil_1

Zeichnerischer Teil_2

Begründung_3

Schitt_4