Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Öffentliche Bekanntmachung
Erneute Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
„Lückestraße“ und des Vorhabens- und Erschließungsplans zum Bebauungsplan
in Winzerhausen / Großbottwar
Der Gemeinderat der Gemeinde Großbottwar hat am 12.05.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lückestraße“ inkl. Vorhabens- und Erschließungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.
Das Gebiet befindet sich im Teilort Winzerhausen der Stadt Großbottwar und umfasst eine Fläche von ca. 3092 m². Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand und wird im Norden durch die Lückestraße begrenzt. Östlich, südlich und westlich grenzt die bestehende Wohnbebauung mit vorwiegend Einzelhäusern an.
Ziele und Zwecke der Planung
Die Flächen befinden sich zum Großteil im Eigentum eines Investors. Dieser ist auf die Stadt Großbottwar zugegangen und möchten durch die Baulandentwicklung neue Wohnbauflächen schaffen. Geplant ist der Bau von zwei Mehrfamilienhäusern entlang der Lückestraße und vier Einzelhäusern im südlichen Bereich des Plangebietes. Insgesamt werden mit der Realisierung der Planung durch den Investor rund 19 Wohneinheiten geschaffen. Da es sich bei dem Vorhaben um die Nachverdichtung des bestehenden Siedlungskörpers unter Ausnutzung vorhandener Erschließung handelt, möchte die Stadt die Maßnahme im Sinne der Innentwicklung unterstützen. Durch die Erschließung des Plangebiets entsteht eine weitere Baulücke inmitten des Plangebietes, die nicht Bestandteil der geplanten Bebauung ist. Die Gemeinde möchte für diese Baulücke verbindliches Baurecht schaffen, um im Sinne der innerörtlichen Nachverdichtung den Bau eines weiteren Einfamilienhauses zu ermöglichen. Um die städtebauliche Ordnung des Gesamtgebietes zu sichern und die geplante Bebauung aufeinander abzustimmen, wird daher für das gesamte Baugebiet ein vorgabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Die Öffentlichkeit wurde zum Entwurf des Bebauungsplans bereits von 21.06.2021 bis zum 19.07.2021 beteiligt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan daraufhin überarbeitet und weiter konkretisiert. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde entsprechend den Änderungen angepasst und der erneute Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan am 18.10.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Da die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zum Teil angepasst werden mussten, und einige Änderungen die Grundsätze der Planung berührten, war eine erneute Auslegung des erneuten Bebauungsplanentwurfs erforderlich. Die erneute Beteiligung wurde vom 04.12.2023 bis zum 08.01.2024 wiederholt.
Von der Gelegenheit sich erneut zum Bebauungsplan Entwurf zu äußern, wurde Gebrauch gemacht. Insbesondere die Reduzierung der Abstandsflächen zu den benachbarten Grundstücke wurde innerhalb der Öffentlichkeit und seitens der Baurechtsbehörde hinterfragt. Dies hat den Investor und die Stadtverwaltung dazu bewegt, die Planung nochmals anzupassen. Die notwendigen Abstandsflächen werden nun im Gesamtgebiet eingehalten.
Auch die Gestaltung und Nutzung des geplanten Platzes inmitten des Gebietes, konnte erst jetzt abschließend bestimmt werden, sodass eine weitere Anpassung des zeichnerischen Teils und der Festsetzungen erforderlich war. Die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung wurde im Bereich des Platzes zurückgenommen, sowie das festgesetzte Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in dem Bereich angepasst. Innerhalb der Platzfläche ist ein privater Spielplatz vorgesehen, der nun auch im Vorhaben- und Erschließungsplan ergänzt wurde.
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen wird die Auslegung des vorhabenbezogene Bebauungsplans erneut wiederholt.
Die Wiederholung der erneuten Beteiligung wird lediglich zu den geänderten Punkte im vorhabenbezogenen Bebauungsplan vom 25.11.2024 und im Vorhaben- und Erschließungsplan vom 18.11.2024 durchgeführt und betrifft folgende Punkte:
Wegfall der Festsetzung zur Reduzierung der Abstandsflächen
Anpassung der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
Rücknahme des Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes im Bereich des Platzes
Nutzung des Platzes als privater Aufenthaltsbereich und Spielplatzfläche
Sonstige planungsrechtliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften des vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Vorgaben des Vorhaben- und Erschließungsplans bleiben unverändert.
Der erneute Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Datum vom 25.11.2024, inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan vom 18.11.2024, die zugehörige Begründung, Umweltbeitrag vom 12.05.2021, Artenschutz-Voruntersuchung vom 30.09.2021 inkl. Monitoring, sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden
vom 23.12.2024 – 13.01.2025
je einschließlich (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Bestandteil der veröffentlichen Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):
Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Die artenschutzrechtliche Untersuchung zeigt die Auswirkungen der Planung auf die Tier- und Pflanzenwelt auf (Vogelarten/Habitatbestand), inklusive Nistkastenkontrolle (Monitoring der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen)
Umweltbeitrag zum Bebauungsplan in dem die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan eingingen mit Informationen zum Artenschutz (Zauneidechse, Insekten- und Vogelschutz) und zur Geologie (Setzungsverhalten des Untergrundes, Bodenbeschaffenheit)
Die genannten Unterlagen können unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php und auf der Homepage der Stadtverwaltung (https://www.grossbottwar.de/seite/384450/bauleitpläne-im-beteiligungsverfahren.html) eingesehen werden. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07148-3137 zu vereinbaren.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Hauptstraße 38, 71723 Großbottwar zu den üblichen Dienstzeiten, im frei zugänglichen Foyer, öffentlich aus.
Großbottwar, 19.12.2024
gez.
Ralf Zimmermann
Bürgermeister
2_Vorhaben und Erschließungsplan
8_Schalltechnische Stellungnahme