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Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren

Öffentliche Bekanntmachung

Erneute Veröffentlichung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 

„Lückestraße“ und des Vorhabens- und Erschließungsplans zum Bebauungsplan

in Winzerhausen / Großbottwar

Der Gemeinderat der Gemeinde Großbottwar hat am 12.05.2021 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Lückestraße“ inkl. Vorhabens- und Erschließungsplan und die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan gebilligt und beschlossen diese nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.

Das Gebiet befindet sich im Teilort Winzerhausen der Stadt Großbottwar und umfasst eine Fläche von ca. 3092 m². Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand und wird im Norden durch die Lückestraße begrenzt. Östlich, südlich und westlich grenzt die bestehende Wohnbebauung mit vorwiegend Einzelhäusern an. 

 

Ziele und Zwecke der Planung

Die Flächen befinden sich zum Großteil im Eigentum eines Investors. Dieser ist auf die Stadt Großbottwar zugegangen und möchten durch die Baulandentwicklung neue Wohnbauflächen schaffen. Geplant ist der Bau von zwei Mehrfamilienhäusern entlang der Lückestraße und vier Einzelhäusern im südlichen Bereich des Plangebietes. Insgesamt werden mit der Realisierung der Planung durch den Investor rund 18 Wohneinheiten geschaffen. Da es sich bei dem Vorhaben um die Nachverdichtung des bestehenden Siedlungskörpers unter Ausnutzung vorhandener Erschließung handelt, möchte die Stadt die Maßnahme im Sinne der Innentwicklung unterstützen. Durch die Erschließung des Plangebiets entsteht eine weitere Baulücke inmitten des Plangebietes, die nicht Bestandteil der geplanten Bebauung ist. Die Gemeinde möchte für diese Baulücke verbindliches Baurecht schaffen, um im Sinne der innerörtlichen Nachverdichtung den Bau eines weiteren Einfamilienhauses zu ermöglichen. Um die städtebauliche Ordnung des Gesamtgebietes zu sichern und die geplante Bebauung aufeinander abzustimmen, wird daher für das gesamte Baugebiet ein vorgabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Die Öffentlichkeit wurde zum Entwurf des Bebauungsplans bereits von 21.06.2021 bis zum 19.07.2021 beteiligt. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Vorhaben- und Erschließungsplan daraufhin überarbeitet und weiter konkretisiert. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wurde entsprechend den Änderungen angepasst und der erneute Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan am 18.10.2023 vom Gemeinderat beschlossen. Da die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans zum Teil angepasst werden mussten, und einige Änderungen die Grundsätze der Planung berührten, war eine erneute Auslegung des erneuten Bebauungsplanentwurfs erforderlich. Die erneute Beteiligung wurde vom 04.12.2023 bis zum 08.01.2024 wiederholt.

Von der Gelegenheit sich erneut zum Bebauungsplan Entwurf zu äußern wurde Gebrauch gemacht. Die Stellungnahmen betreffen insbesondere die Festsetzung zur Reduzierung der erforderlichen Abstandsflächen in einigen wenigen Teilbereichen des Plangebietes. Hier wird die erforderliche Abstandsfläche von 2,5 m zum Teil um 0,3-0,5m unterschritten. Um dem Grundsatz der Klarheit gerecht zu werden, wurde die Festsetzung im Bebauungsplan konkretisiert und der städtebauliche Bedarf zur Unterschreitung der Abstandsflächen in den jeweiligen Teilbereichen umfassend begründet. Des Weiteren wurden im zeichnerischen Teil und Textteil Änderungen vorgenommen, welche die Nutzungsrechte der privaten Verkehrsfläche betreffen. 

Aufgrund der vorgenommenen Änderungen wird die Auslegung des vorhabenbezogene Bebauungsplans erneut wiederholt.

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans inkl. Vorhaben- und Erschließungsplan, und der Örtlichen Bauvorschriften zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung mit Datum vom 06.05.2024, Umweltbeitrag vom 12.05.2021, Artenschutz-Voruntersuchung vom 30.09.2021 inkl. Monitoring, sowie der Inhalt der öffentlichen Bekanntmachung werden

vom Montag, 24.06.2024 bis einschließlich zum Freitag, 26.07.2024 – 

je einschließlich (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht

 

Bestandteil der veröffentlichen Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar (mit schlagwortartiger Kurzcharakterisierung):

Folgende umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:

 

Die artenschutzrechtliche Untersuchung zeigt die Auswirkungen der Planung auf die Tier- und Pflanzenwelt auf (Vogelarten/Habitatbestand), inklusive Nistkastenkontrolle (Monitoring der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen)

 

Umweltbeitrag zum Bebauungsplan in dem die Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege berücksichtigt werden

 

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen, die im Zuge der förmlichen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zum Bebauungsplan eingingen mit Informationen zum Artenschutz (Zauneidechse, Insekten- und Vogelschutz) und zur Geologie (Setzungsverhalten des Untergrundes, Bodenbeschaffenheit)

 

Die genannten Unterlagen können auch unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden und liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus, Marktplatz1, 71723 Großbottwar zu den üblichen Dienstzeiten, im frei zugänglichen Foyer, öffentlich aus.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse  übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Sollte eine persönliche Information zur Planung, oder eine mündliche Stellungnahme zur Niederschrift zur Planung gewünscht werden, wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Termine sind vorab telefonisch unter 07148-3137 zu vereinbaren.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Großbottwar, 24.06.2024

gez.

Ralf Zimmermann

Bürgermeister

 

Textteil-1

Zeichnerischer Teil_2

Begründung_3

Berücksichtigung der Umweltbelange_4

Artenschutz-Voruntersuchnung_5

Abwägungstabelle_6