Zuschuss Architektenberatung
Zuschuss für Eigentümer zur Architektenberatung mit dem Ziel der Schaffung von mehr Wohneinheiten
Die Schaffung von ausreichend Wohnraum ist ein wichtiges Ziel der Kommunen in Baden-Württemberg. Die Stadt Großbottwar möchte diese Zielsetzung auffassen und Eigentümer, die sich über die Möglichkeiten einer Teilung oder eines Umbaus zur Schaffung von mehr Wohneinheiten in bestehenden Gebäuden durch einen Architekten beraten lassen, durch einen Zuschuss in Höhe von 350,- € unterstützen.
Voraussetzungen für den Zuschuss:
Gebäude befindet sich in Großbottwar,
Ziel der Beratung ist die Schaffung von mehr Wohneinheiten,
Die Beratung erfolgt durch einen Architekten, der Mitglied einer Architektenkammer ist,
Bei der Beratung wird das vorgegebene Beratungsprotokoll der Wohnraumoffensive BW verwendet. Die Auswahl des Architekten ist obliegt den Eigentümern.
Höhe des Zuschusses und Zuschussempfänger:
350 € (nur einmalig je Gebäude für welches die Beratung stattgefunden hat)
Zuschussempfänger ist der Eigentümer des Gebäudes
Die Auszahlung erfolgt nach Zusendung des Beratungsprotokolls an die Stadt Großbottwar (innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss der Beratung)
Es stehen 10.000 € Zuschussmittel zur Verfügung. Die Zuschussmöglichkeit endet mit Ausschöpfen dieses Betrages (Förderung nach Antragseingang). Sollten die Mittel nicht ausgeschöpft werden endet das Zuschussprogramm zum 30.11.2026. Bis zu diesem Datum muss der Antrag auf Zuschuss unter Beilage des ausgefüllten Beratungsprotokolls spätestens bei der Stadt Großbottwar eingegangen sein. Später eingegangene Beratungsprotokolle können nicht bezuschusst werden.
Ansprechpartner im Rathaus:
Hauptamtsleiterin Tanja Dinkel
Telefon: 07148/31-13
Mail:
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