Änderung der Corona-Verordnung (Gültig ab 31.01.2023)
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung geändert. Sie tritt am 31.01.2023 in Kraft.
Änderung ab 31.01.2023:
- Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen
- Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 7. April 2023