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Änderung der Corona-Verordnung (Gültig ab 02.05.2022)

29. 04. 2022

die Landesregierung hat die (1.) Änderung der (12.) Corona-Verordnung nachrichtlich veröffentlicht und tritt am 02. Mai 2022 in Kraft.
 
Die Corona-Verordnung wird bis einschließlich 30. Mai 2022 verlängert.
 
Die Maskenpflicht in Zahnarztpraxen wird zum 02. Mai 2022 aufgehoben. Das Land begründet diese Änderung mit einer Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums zur Reichweite der Ermächtigungsgrundlage. In sonstigen Arztpraxen bleibt die Maskenpflicht unverändert bestehen.

 

Corona-Verordnung (Gültig ab 02. Mai 2022)