© Stuttgart-Marketing GmbH
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz zum weiteren Vorgehen im Dezember 2020

26. 11. 2020

in der Ministerpräsidentenkonferenz wurden folgende Beschlüsse gefasst:

  • Die für November beschlossenen Maßnahmen werden bundesweit bis zum 20.12.2020 verlängert.
    • Betriebe und Einrichtungen bleiben damit zunächst weiterhin geschlossen. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet.
    • Die Maskenpflicht wird erweitert und gilt künftig auch vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
    • In Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm darf sich höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche aufhalten, in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche anzusetzen.
    • Eine Abweichung von den Maßnahmen ist bei einer 7-Tages-Inzidenz von deutlich unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben aufeinander folgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz möglich.
    • Entsprechend der Hotspotstrategie muss in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden.
    • Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden.
  • Ab 01.12.2020 gelten weitere Maßnahmen:
    • Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch max. 5 Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
    • Jeder Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zur tragen. Darüber hinaus gilt die Maskenpflicht an allen Orten mit Publikumsverkehr in Innenstädten und Örtlichkeiten in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden.
    • In Arbeits- und Betriebsstätten ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen, dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 m zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann.
    • Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen.
  • Die Weihnachtstage werden gesondert betrachtet.
    • Die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen können für den Zeitraum vom 23.12.2020 bis längstens 01.01.2021 bei Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis max. 1 Personen erweitert werden.
    • Weihnachtsferien werden bundesweit auf den 19.12.2020 vorgezogen.
  • Es wird empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. Die örtlich zuständigen Behörden bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen.
  • Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-Lösungen vom 23.12.2020 bis 01.01.2021 geschlossen werden.
  • Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bleiben geöffnet.
    • In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gilt auf dem Schulgelände aller Schulen überall dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird / im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
    • Eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Grundschulen und den Klassen 5 und 6 kann eingeführt werden.
    • Bei einem Infektionsgeschehen > 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sollen darüber hinaus weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung ab der Jahrgangsstufe 8 schulspezifisch umgesetzt werden.
    • Die Verkehrsministerkonferenz wird sich mit der Entzerrung des Schülerverkehrs befassen.
  • Zur Aufdeckung von Infektionsketten sollen in den Schulen verstärkt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden und eine einheitliche Kontrollstrategie im Schulbereich zum Tragen kommen.
  • Die finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird fortgeführt.
  • Für Wirtschaftsbereiche, die erhebliche Einschränkungen hinnehmen werden müssen, wird der Bund die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern.
  • Der Bund wir für vulnerable Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen, durch Pflegedienste Betreute, Senioren- und Behinderteneinrichtungen im Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglichen. Für einrichtungsbezogene Testkonzepte sind ab dem 01.12.2020 je Pflegebedürftigen 30 Schnelltest pro Monat vorgesehen.
  • Anpassung der Teststrategie durch Einsatz von Schnelltests.
  • Die Länder schaffen Impfzentren und -strukturen.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei max. 40% stabilisiert.
  • Krankenhäuser werden wirtschaftlich abgesichert.
  • Das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne wird ab 01.12.2020 einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festgelegt.
  • Die Corona-Warn-App wird weiterentwickelt um die Nachvollziehbarkeit und den Austausch mit den Gesundheitsbehörden zu verbessern.
  • Der Bahnverkehr hat ein zuverlässiges Angebot für Reisende anzubieten.

 

Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 
 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html