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Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Geänderte CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendsozialarbeit

05. 11. 2020

Die Verordnung regelt Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit unter Pandemiebedingungen

Angebote sind weiterhin möglich, aber mit Einschränkungen.


Gesundheitsminister Manne Lucha: „Kinder und Jugendliche brauchen für ihre persönliche Entwicklung Freiräume. Deshalb werden wir Angebote der außerschulischen Jugendbildung und Jugendsozialarbeit mit Augenmaß auch während der Pandemie vorhalten“

 

Folgende Aspekte sind in der geänderten Verordnung neu geregelt:

 

  •  Angebote der außerschulischen Jugendbildung und der Jugendsozialarbeit sind unter Auflagen möglich, wenn für die Dauer des Angebots die Teilneh-merinnen und Teilnehmer feststehen.
  •  Angebote der Kinder- und Jugenderholung sind bis 30. November 2020 nicht gestattet.
  •  Die maximal zulässige Personenzahl für Gruppenangebote richtet sich nach § 10 Veranstaltungen der CoronaVO der Landesregierung. Abweichend von der CoronaVO werden hier jedoch Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Betreu-ungskräfte sowie sonstige Mitwirkende in die maximal zulässige Gesamtzahl von 100 Personen einbezogen.
  •  Wenn an einem Angebot mehr als 30 Personen beteiligt sind, müssen feste Gruppen bis jeweils maximal 30 Personen aus Teilnehmenden und Betreu-ungskräften gebildet werden. Kontakte zwischen unterschiedlichen Gruppen sind möglichst zu unterlassen bzw. auf das Notwendigste zu reduzieren.
  •  Ab dem 11. Lebensjahr gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bede-ckung auf Fluren, in Toiletten und Treppenhäusern sowie auf Flächen, in de-nen die Abstandsempfehlung von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Sie darf nur während der Schlafenszeit bei Angeboten mit außerhäusiger Übernachtung abgenommen werden, sofern die entsprechenden Beherber-gungsbetriebe geöffnet sind.
  •  Für den Betrieb von Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie Ju-gendsozialarbeit mit Möglichkeiten zur Übernachtung gelten die Regelungen für Beherbergungsbetriebe.

 

Die geänderte CoronaVO Angebote Kinder- und Jugendsozialarbeit finden Sie hier.

 
 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html