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Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Änderung der Corona-Verordnung

10. 06. 2020

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Mittwoch, 10. Juni 2020 bzw. Montag, 15. Juni 2020. Die Änderungen betreffen insbesondere:

 

- Die Corona-Verordnung wird mit Ausnahme des § 4a (Einrichtungen nach § 11a SGB V) bis einschließlich 30. Juni 2020 verlängert. § 4a tritt mit Ablauf des 14. Juni 2020 außer Kraft.

 

- Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist ab 10. Juni 2020 in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich ein Abstand von mindestens 1,50m einzuhalten.

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr sowie in Verkaufsräumen besteht fort.

 

- Bei Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums dürfen sich jetzt bis zu 20 statt bisher nur zehn Personen aus mehreren Haushalten treffen. Ohne Personenanzahlbegrenzung sind Ansammlungen im privaten Raum, wenn deren teilnehmende Personen in gerader Linie verwandt sind (z.B. Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder), Geschwister und deren Nachkommen sind oder dem eigenen Haushalt angehören. Hinzukommen dürfen zudem die Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner der aufgeführten Verwandten.

 

- Ab 15. Juni 2020 wird der Betrieb von Reisebussen im touristischen Verkehr wieder erlaubt.

 

- Die CoronaVO-Einzelhandel wurde nach dem Urteil des VGH entsprechend geändert. Die Änderungen beziehen sich auf die Anzahl der zulässigen Personenzahl bezogen auf die Verkaufsfläche. Siehe hierzu auch Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums zur Änderung der CoronaVO-Einzelhandel.

 

An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt mit seinen Ortsteilen für die Bereitschaft und den Willen die getroffenen Regelungen auch umzusetzen. Bitte beachten Sie auch die neuen Regelungen.

 

Es grüßt Sie freundlich

Ihr Ralf Zimmermann

 

Corona Maßnahmen im Überblick (10.06.2020)

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 
 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html