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Spielgeräteaufstellung


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit einer Gewinnmöglichkeit in Geld oder Waren aufstellen möchte, benötigt dafür gemäß § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung eine Erlaubnis.

Besonderheiten:
Die Aufstellererlaubnis allein reicht zum Betrieb der Spielgeräte nicht aus. Zusätzlich benötigen Sie eine Aufstellortbestätigung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Spielautomaten) und ggf. eine Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle.


Notwenige Unterlagen:
a.Antrag (schriftlich und unterschrieben)
b.Personalausweis bzw. bei Ausländern Pass
c.Führungszeugnis für Behörden, Belegart OG
d.Gewerbezentralregister-Auskunft
e.Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Finanzämter, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren gewerblich tätig war
f.Handelsregisterauszug
g.Gebührenvorschuss (25 % der zu erwartenden Erlaubnisgebühr)

  • bei natürlichen Personen für den Gewerbetreibenden a) bis e) und g)
  • bei Personengesellschaften für alle Gesellschafter, die nicht von der Geschäftsführung ausgeschlossen sind a) bis e) und g)
  • bei juristischen Personen a) und d) bis g) für diese, b) bis e) für alle gesetzlichen Vertreter


Gebühren: derzeit 500 Euro


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Marktplatz 1
71723 Großbottwar

Tanja Dinkel
Zimmer: 15
Telefon (07148) 31 16
Telefax (07148) 31 77