Spielgeräteaufstellung


Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit einer Gewinnmöglichkeit in Geld oder Waren aufstellen möchte, benötigt dafür gemäß § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung eine Erlaubnis.

Besonderheiten:
Die Aufstellererlaubnis allein reicht zum Betrieb der Spielgeräte nicht aus. Zusätzlich benötigen Sie eine Aufstellortbestätigung für Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Spielautomaten) und ggf. eine Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle.


Notwenige Unterlagen:
a.Antrag (schriftlich und unterschrieben)
b.Personalausweis bzw. bei Ausländern Pass
c.Führungszeugnis für Behörden, Belegart OG
d.Gewerbezentralregister-Auskunft
e.Unbedenklichkeitsbescheinigungen aller Finanzämter, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten 3 Jahren gewerblich tätig war
f.Handelsregisterauszug
g.Gebührenvorschuss (25 % der zu erwartenden Erlaubnisgebühr)


Gebühren: derzeit 500 Euro


Ansprechpartner

Ordnungsamt
Marktplatz 1
71723 Großbottwar