Wasser- / Abwassergebühren
Gebühren ab 01.01.2026
Trinkwassergebühr pro m³: 2,10 Euro zzgl. 7 % MwSt. 2,25 Euro
Schmutzwassergebühr pro m³: 2,45 Euro
Niederschlagswassergebühr pro m²: 0,58 Euro
Zusätzlich wird eine Grundgebühr je Wasseranschluss erhoben.
Diese beträgt für den üblichen Hauswasserzähler je Monat: 3,30 Euro zzgl. 7% MwSt. 3,53 Euro.
Die Vorauszahlungen werden jeweils am 31.03., 30.06. und 30.09 fällig.
Die Abrechnung und Festsetzung der Vorauszahlungen erfolgt mit der Jahresverbrauchsabrechnung.
Die aktuellen Satzungen zu Wasser- und Abwassergebühren finden Sie im Bereich Ortsrecht.
Wasserverbrauch und Abrechnung
Die Ermittlung der Wasserzählerstände erfolgt per Selbstablesung. Die Wasserkunden erhalten am Jahresende Ablesekarten und übermitteln ihren Zählerstand eigenständig. Die Jahresverbrauchsabrechnung wird auf Grundlage des tatsächlich gemeldeten Verbrauchs erstellt.
Wir empfehlen, den Wasserverbrauch regelmäßig zu kontrollieren. Ein unerwartet hoher Verbrauch ist häufig auf unbemerkte Undichtigkeiten zurückzuführen.
Bitte beachten Sie, dass ein Nachlass bei erhöhtem Verbrauch nicht möglich ist.
Vorauszahlungen werden ausschließlich nach dem über den städtischen Hauptzähler erfassten Verbrauch berechnet.
Private Vereinbarungen oder Zwischenuhren sind hierfür nicht maßgeblich.
Eigentümerwechsel
Bei einem Eigentümerwechsel geht die Gebührenschuld auf den neuen Anschlussnehmer über. Der Eigentümerwechsel ist der Stadtverwaltung umgehend mitzuteilen.
Ansprechpartner: Frau Steinmetz
Gesplittete Abwassergebühr
Die Abwassergebühr wird als gesplittete Abwassergebühr erhoben. Sie setzt sich aus der Schmutzwassergebühr (nach Frischwasserverbrauch) und der Niederschlagswassergebühr (nach Größe der versiegelten, angeschlossenen Flächen) zusammen.
Änderungen an versiegelten oder angeschlossenen Flächen sind im Rahmen der Auskunftspflicht innerhalb eines Monats der Stadt mitzuteilen.
Ansprechpartner: Frau Bellon


