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II. Innenentwicklung vor Außenentwicklung

Es sollen die vorhandenen Reserven (Baulücken, Nachverdichtung im Bestand) soweit möglich mobilisiert werden.

 

Begründung:
Die Verpflichtung des BauGB zur vorranigen Beanspruchung von Innenbereichen in Form von Um- und Nachnutzung oder Nachverdichtung vermeidet in der Regel Eingriffe in Natur und Landschaft, die beim Bauen in der „grünen Wiese“ oder auf dem „braunen Acker“ zwangsläufige Konsequenz sind. Der im Rahmen der FNP-Fortschreibung erstellte „Baulückenplan“ ist eine wichtige Ausgangsgrundlage zur Mobilisierung solcher Optionen.

 

Gerade in den historisch landwirtschaftlichen Ortslagen Großbottwars besteht auch ein erhebliches Um- und Nachnutzungspotential, weil landwirtschaftliche Ökonomiegebäude innerorts nicht mehr genutzt werden. Hier ist i.d.R. Wohnungsbau möglich. Quantitativ kann die Planungsebene FNP dieses Potential im Einzelnen nicht erfassen.

 

Die Motivation der Eigentümer zur Mobilisierung dieses Potentials ist schwer zugänglich. Öffentlichkeitsarbeit kann zu einer Sensibilisierung der Eigentümer und zu einer Änderung der Verhaltensmuster beitragen, während die Ausübung von Zwängen eher zu nachteiligen Ergebnissen führt.