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Ehefähigkeitszeugnis


Allgemeine Informationen

Deutsche, die im Ausland heiraten möchten, brauchen in einigen Ländern ein „Ehefähigkeitszeugnis“. 

Ausländische Staatsangehörige, die in Deutschland heiraten möchten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis. 

 

In diesem Zeugnis bestätigt die zuständige Heimatbehörde, dass der Eheschließung kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Ist die Ausstellung des Zeugnisses nicht möglich, müssen Sie eine Befreiung beim Präsidenten des Oberlandesgerichts beantragen. Wenn gleichgeschlechtliche Paare heiraten möchten und der Heimatstaat die gleichgeschlechtliche Ehe nicht vorsieht, muss kein Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt werden.

Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

 

Hinweis: Informationen zu den Eheschließungsvoraussetzungen erteilt die Auslandsvertretung (Konsulat/Botschaft) des jeweiligen Staates.

Fordert der ausländische Staat ausdrücklich nur eine „Ledigkeitsbescheinigung“, wenden Sie sich bitte an Ihr Bürgerbüro und lassen sich dort eine erweiterte Meldebescheinigung ausstellen.

 

Vorgehen

Das Ehefähigkeits‐Zeugnis können Sie persönlich oder schriftlich beim Standesamt beantragen.

 

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Personalausweis/Reisepass

  • aktuelle erweiterte Meldebescheinigung

  • Geburtsurkunde oder

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (bei Beurkundung der Geburt im Inland) oder

  • eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen. Welche Unterlagen der künftige ausländische Ehepartner (über Familienstand, Vorehen und deren Auflösung, Geburtsurkunde usw.) vorlegen muss, variiert von Land zu Land. 

 

Gebühren

 

Bitte beachten Sie das aktuelle Gebührenverzeichnis


Ansprechpartner

Standesamt