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Nachberukundungen von Personenstandsfällen im Ausland


Allgemeine Informationen

Bitte setzen Sie sich hierfür persönlich mit dem Standesamt in Verbindung.

 

Hinweis: Die Bearbeitungsdauer einer Nachbeurkundung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. 

 

Gebühren

 

Bitte beachten Sie das aktuelle Gebührenverzeichnis


Ansprechpartner

Standesamt