Nachberukundungen von Personenstandsfällen im Ausland
Allgemeine Informationen
Bitte setzen Sie sich hierfür persönlich mit dem Standesamt in Verbindung.
Hinweis: Die Bearbeitungsdauer einer Nachbeurkundung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Gebühren
Bitte beachten Sie das aktuelle Gebührenverzeichnis.