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Vaterschaftsanerkennung


Allgemeine Informationen

Sowohl das Jugendamt als auch jedes Standesamt beurkunden die Vaterschaft kostenlos. Das Standesamt darf allerdings keine Erklärungen zur gemeinsamen elterlichen Sorge beurkunden.

 

Gegebenenfalls kann das Standesamt auf einen Dolmetscher bestehen.

 

Voraussetzungen für die Anerkennung der Vaterschaft

Die Vaterschaft kann in folgenden Fällen anerkannt werden:

  • zum Kind einer nicht verheirateten Mutter

  • zum Kind einer verheirateten Mutter, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsverfahrens geboren worden ist


Die Vaterschaft wird durch den Vater persönlich in öffentlich beurkundeter Form anerkannt. Diese Anerkennung ist auch bereits vor der Geburt möglich.

Die Anerkennung kann bei jedem Standesamt, beim Jugendamt und bei allen Notaren erfolgen. Sobald auch die Mutter persönlich und in öffentlich beurkundeter Form zustimmt, wird die Vaterschaftsanerkennung wirksam. Ist die Mutter noch verheiratet, wird die Anerkennung der Vaterschaft erst mit Rechtskraft der Scheidung wirksam.

 

Benötigte Dokumente

Folgende Dokumente werden für die Anerkennung der Vaterschaft benötigt:

  • Personalausweis/Reisepass des Anerkennenden

  • bereits beurkundete Zustimmungserklärung der Mutter oder Personalausweis/Reisepass der Mutter, wenn diese zur Zustimmung anwesend ist

  • gegebenenfalls Geburtsurkunde des Kindes


Ansprechpartner

Standesamt