Geburt
Allgemeine Informationen
Die Geburt Ihres Kindes müssen Sie innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anmelden.
Schriftliche Anzeige bei Geburt in einer Klinik
Bei der Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.
Mündliche Anzeige bei einer Hausgeburt
Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von der Mutter, dem Vater oder jeder anderen Person, die bei der Geburt dabei war, im Standesamt angezeigt werden.
Das Bürgerbüro informiert das Finanzamt. Die Eltern erhalten dann automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern die Steuer‐ID des Kindes zugesandt.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)
Wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich
beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern
Wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich
Geburtsurkunde der Mutter
Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich
beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder
Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde
Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich
beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters
beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter
bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde
bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
Bei einer Eheschließung in einem Konsulat im Inland: zusätzlich
Heiratsurkunde mit Übersetzung von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer
Bei ausländischen Eltern: zusätzlich
Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen
Internationale Heiratsurkunde oder nationale Heiratsurkunde, die stets mit einer Übersetzung von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer versehen sein muss. Nähere Auskünfte erhalten Sie vom Standesamt
Bei einer mündlichen Anzeige (wenn Sie z. B. eine Hausgeburt hatten) zusätzlich:
ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt
Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.
Bitte beachten Sie das aktuelle Gebührenverzeichnis.