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Geburt


Allgemeine Informationen

Die Geburt Ihres Kindes müssen Sie innerhalb einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes anmelden.

 

Schriftliche Anzeige bei Geburt in einer Klinik

Bei der Geburt eines Kindes in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, meldet der Träger der Einrichtung die Geburt direkt beim Standesamt.

Mündliche Anzeige bei einer Hausgeburt
Bei einer Hausgeburt muss die Geburt von der Mutter, dem Vater oder jeder anderen Person, die bei der Geburt dabei war, im Standesamt angezeigt werden.

Das Bürgerbüro informiert das Finanzamt. Die Eltern erhalten dann automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern die Steuer‐ID des Kindes zugesandt.

 

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern (oder ein anerkannter Passersatz)

 

Wenn die Eltern verheiratet sind: zusätzlich

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder

  • Geburtsurkunden und die Eheurkunde der Eltern

 

Wenn die Mutter ledig ist: zusätzlich

  • Geburtsurkunde der Mutter

 

Wenn die Mutter geschieden oder verwitwet ist: zusätzlich

  • beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister oder

  • Geburtsurkunde und Eheurkunde der Mutter und Scheidungsurteil beziehungsweise Sterbeurkunde

 

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und die Vaterschaft bereits anerkannt ist oder vor Beurkundung der Geburt anerkannt werden soll: zusätzlich 

  • beglaubigte Abschrift der Anerkennungserklärung des Vaters

  • beglaubigte Abschrift der Zustimmungserklärung der Mutter

  • bei einem ledigen Vater: Geburtsurkunde

  • bei einem Vater, der verheiratet ist oder war: Geburtsurkunde und Eheurkunde (und gegebenenfalls Scheidungsurteil) oder Eheregisterauszug
     

Bei einer Eheschließung in einem Konsulat im Inland: zusätzlich 

  • Heiratsurkunde mit Übersetzung von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer

 

Bei ausländischen Eltern: zusätzlich

  • Nachweis über den Aufenthaltstitel, um den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit für das Kind nachzuweisen

  • Internationale Heiratsurkunde oder nationale Heiratsurkunde, die stets mit einer Übersetzung von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer versehen sein muss. Nähere Auskünfte erhalten Sie vom Standesamt

 

Bei einer mündlichen Anzeige (wenn Sie z. B. eine Hausgeburt hatten) zusätzlich:

  • ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt

 

Hinweis: Das Standesamt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn dies zum Nachweis von Angaben erforderlich ist.

 

Bitte beachten Sie das aktuelle Gebührenverzeichnis


Ansprechpartner

Standesamt