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Eheschließung


Allgemeine Informationen

Eheschließung anmelden

 

Sie müssen Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden, wenn Sie heiraten möchten. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob es eventuell Hindernisse gibt, die einer Eheschließung entgegenstehen. Außerdem werden Ihre Fragen rund um das Thema Heiraten im Standesamt beantwortet.

Hinweis: Für die Anmeldung einer Eheschließung müssen Sie mit dem Standesamt einen Termin vereinbaren.

 

Voraussetzungen

 

Die Eheschließenden 

  • müssen volljährig sein

  • dürfen nicht verheiratet sein und dürfen sich nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden

  • dürfen nicht in gerader Linie (z.B. Eltern und Kinder) verwandt oder Geschwister oder Halbgeschwister sein

 

Vorgehen

 

Sie müssen Ihre Eheschließung bei dem Standesamt anmelden, bei dem Sie, Ihre Partnerin oder Ihr Partner einen Wohnsitz haben. Bitte melden Sie Ihre Eheschließung gemeinsam an. 

Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Diese Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Danach ist eine erneute Anmeldung der Eheschließung erforderlich.

Hinweis: Trauzeugen sind nicht mehr erforderlich, können aber nach wie vor beteiligt werden.

 

Benötigte Unterlagen

 

Bitte legen Sie alle Dokumente vollständig und im Original vor. Fremdsprachige Urkunden müssen Sie von einem im Inland vereidigten Urkundenübersetzer in die deutsche Sprache übersetzt vorlegen.

Hinweis: Wenn ein Ehepartner nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, empfehlen wir, sich frühzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen.

 

Folgende Unterlagen werden immer benötigt: 

  • gültige Personalausweise oder Reisepässe

  • sog. erweiterte Meldebescheinigungen der Meldebehörde (nur bei Wohnorten außerhalb von Großbottwar)

  • ein vom Geburtsstandesamt neu ausgestellter beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister mit Hinweisen, wenn Sie in Deutschland geboren wurden. Liegt Ihr Geburtsort im Ausland, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Wohnsitzstandesamt

 

Zusätzlich, wenn ein Partner geschieden oder verwitwet ist:

  • einen neu ausgestellten beglaubigten Ausdruck aus dem beim Standesamt geführten Eheregister der letzten Ehe mit Scheidungsvermerk oder Eintragung des Todes

Bei im Ausland geschiedener Ehe ist vorab ein persönliches Gespräch wegen möglicher Anerkennungsverfahren notwendig. Bringen Sie hierzu alle Urkunden und rechtskräftige Scheidungs‐ und Aufhebungsurteile mit vollständiger Übersetzung eines im Inland vereidigten Urkundenübersetzers mit.

Zusätzlich, wenn ein gemeinsames Kind vorhanden ist:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister des Kindes, ggf. Nachweis der gemeinsamen Sorge

 

Zusätzlich, wenn ein Partner die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung oder Erklärung erworben hat: 

  • Einbürgerungs‐ bzw. Erwerbsurkunde

 

Hinweis: Ob darüber hinaus im Einzelfall noch weitere Unterlagen benötigt werden, kann erst bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt geklärt werden

 

Trauungen

 

Die Vergabe von Trauterminen erfolgt erst nach Prüfung aller erforderlicher Unterlagen bei der persönlichen Anmeldung. Hierfür ist ein Termin beim Standesamt erforderlich. 

Eine Reservierung des Trautermins vorab ist leider nicht möglich.

 

Gebühren

 

Bitte beachten Sie das aktuelle Gebührenverzeichnis


Ansprechpartner

Standesamt