Fischereischein
Allgemeine Informationen
Zur Ausübung der Fischerei wird unter anderem ein Fischereischein benötigt. Die Verwaltung nimmt den Antrag entgegen und stellt Ihnen den Fischereischein aus. Für Jugendliche bis zum vollendeten 16. Lebensjahr werden vereinfachte Jugendfischereischeine ausgestellt, die jedoch nur zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht eines mind. 18 Jahre alten Inhabers eines regulären Fischereischeines berechtigen. Wichtig: Das Jahr in dem der Fischereischein beantragt wird, zählt mit zur Gültigkeitsdauer.
Antragsstellung:
persönlich
Unterlagen:
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wenn vorhanden alter Fischereischein (bei Verlängerung oder Neuausstellung)
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Prüfungszeugnis / Sportfischerprüfung
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Lichtbild
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bei Minderjährigen benötigen wir die Unterschrift der Erziehungsberechtigten
Gebühren:
Jugendfischereischein: 11,00 Euro
Jahresfischereischein: 15,00 Euro
Erstausstellung für 5 Jahre: 97,00 Euro
Verlängerung für 5 Jahre: 75,00 Euro
Erstausstellung für 10 Jahre : 172,00 Euro
Verlängerung für 10 Jahre: 150,00 Euro
Ansprechpartner
BürgerbüroMarktplatz 1
71723 Großbottwar