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Kommunalwahlen 2024

Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

 

Die Wahl des Gemeinderates Großbottwar, des Ortschaftsrates Winzerhausen, des Kreistages Ludwigsburg und der Regionalversammlung Region Stuttgart findet alle fünf Jahre statt. Die nächste Wahl ist am 09. Juni 2024. Gleichzeitig findet die Europawahl statt. 

 

Übersicht:

  1. Briefwahl (Wahlscheinbeantragung Link)

  2. Öffentliche Bekanntmachung

  3. Hinweis: Zusendung Stimmzettel (Vorab-Versand)

  4. Wahlbenachrichtigung

  5. Wahltag / Wahllokale

  6. Ermittlung der Wahlergebnisse

  7. Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

 

 

1. Briefwahl: Wahlscheinbeantragung für die Briefwahl

Bei Verhinderung am Wahltag gibt es die Möglichkeit zur Briefwahl. Nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Der Antrag ist Ihrer Wahlbenachrichtigung beigefügt.

 

Link für die Beantragung der Briefwahlunterlagen: hier

 

 

2. Öffentliche Bekanntmachung

Die öffentliche Bekanntmachung zur Einsicht in das Wählerverzeichnis finden Sie hier.

 

 

3. Wichtiger Hinweis – Zusendung von Stimmzetteln (Vorab-Versand)

Wir sind bei den Kommunalwahlen verpflichtet die Stimmzettel allen Wahlberechtigten vor der Wahl zu zuschicken. Hierbei ist es für uns nicht möglich die Personen herauszusuchen, die Briefwahl beantragt haben. Bitte wundern Sie sich nicht, wenn Sie in diesem Fall die Stimmzettel doppelt erhalten! Außerdem kann es vorkommen, dass Personen aus dem gleichen Haushalt an unterschiedlichen Tagen ihre Stimmzettel bekommen.

Bis Ende Mai erhalten alle Wahlberechtigten auf dem Postweg die Stimmzettel und Merkblätter für die Wahl des Gemeinderats, des Kreistags und ggf. des Ortschaftsrats. Die Stimmzettel für die Europawahl dürfen wir Ihnen leider vorher nicht zusenden. Diese erhalten Sie erst im Wahllokal.
Da zum Ausfüllen der Kommunalwahlunterlagen geraume Zeit benötigt wird und dadurch Wartezeiten im Wahllokal entstehen können, ist es sinnvoll, zu Hause in Ruhe alle Unterlagen durchzusehen und die Stimmzettel bereits auszufüllen. Am Wahltag können Sie dann diese Stimmzettel ins Wahllokal mitbringen. 

Auf keinen Fall dürfen Sie die Stimmzettel ausgefüllt in einem normalen Briefumschlag an das Bürgermeisteramt zurückschicken oder dort einwerfen, denn das ist keine gültige Stimmabgabe und auch keine gültige Briefwahl.

 

 

4. Wahlbenachrichtigung

Bis spätestens 19. Mai 2024 erhalten Sie, ohne dass Sie etwas tun müssen, die Wahlbenachrichtigung, auf der die Verwaltung mitteilt, dass Sie wählen dürfen und in welchem Wahllokal Sie wählen dürfen.
Achtung! Wenn Sie nicht spätestens bis 19. Mai 2024 eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, dann sollten Sie sich beim Rathaus Großbottwar erkundigen, warum Sie nicht benachrichtigt wurden.

 

 

5. Wahltag

Am Wahltag hat Ihr Wahllokal von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Im Wahllokal erhalten Sie einen Stimmzettelumschlag, in den Sie Ihre Stimmzettel stecken können. Wenn Sie Ihren Stimmzettel verschrieben haben oder nicht mehr finden, bekommen Sie im Wahllokal einen neuen Stimmzettel und können ihn dort ausfüllen.

Wahlbezirk-Nr.

Wahlraum

Adresse

001-01

Wunnensteinhalle

In den Frauengärten 10

001-02

Rathaus Großbottwar

Marktplatz 1

001-03

Kindergarten Hegelstraße

Hegelstraße 25

001-04

Kindergarten Nelkenstraße

Nelkenstraße 64

002-05

Kelter Winzerhausen

Grönerstraße 59

003-06

Dorfgemeinschaftshaus Hof und Lembach

Burgweg 9

900-01 (Briefwahl 1)

Rathaus Großbottwar, Bürgersaal

Marktplatz 1

900-02 (Briefwahl 2)

Rathaus Großbottwar, Trauzimmer

Marktplatz 1

 

 

6. Ermittlung der Wahlergebnisse

Mit der Ermittlung der Wahlergebnisse wird im Anschluss an die Wahlhandlung um 18 Uhr in den einzelnen Wahllokalen begonnen. Nachdem die Wahlergebnisse für die Europawahl und die Regionalwahl am Sonntagabend festgestellt sind, wird die Auszählung unterbrochen und am Montag um 8 Uhr mit der Ermittlung der Wahlergebnisse für die Wahl der Kreisräte, der Gemeinderäte und der Ortschaftsräte fortgesetzt. Da an diesem Tag mehrere Wahlräume wieder anderweitig benötigt werden und zudem die PC-Ausstattung der Stadtverwaltung genutzt werden soll, tagen die Wahlvorstände am Montag in verschiedenen Diensträumen des Rathauses. Die Mitarbeiter sind hierbei als Wahlhelfer eingesetzt.

Die Ämter der Stadtverwaltung bleiben aus diesem Grund am Montag, 10. Juni, für den normalen Dienstbetrieb geschlossen.

Die Ermittlung der Wahlergebnisse ist öffentlich. Am Montag kann der Fortgang der Auszählung ab circa 14 Uhr im Foyer des Rathauses über eine Bildschirmpräsentation mitverfolgt werden.

Mit vorläufigen Ergebnissen für die Gemeinderatswahl ist im Laufe des Montagnachmittags zu rechnen.

 

7. Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Rund 350 Millionen wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sind bei der Europawahl im Juni 2024 aufgerufen, über die Zusammensetzung des zehnten Europaparlaments zu entscheiden. In Deutschland findet die Wahl am 9. Juni statt.

Der Deutsche Blinden und Sehbehindertenverband (DBSV) hat vom Bundesministerium des Innern (BMI) den Auftrag erhalten, dafür zu sorgen, dass blinde und sehbehinderte Menschen barrierefrei an diesen Wahlen teilnehmen können.

Um dies zu gewährleisten, können alle blinden und sehbehinderten Menschen bei den Landesverbänden des DBSV eine Wahlschablone mit dazugehöriger Informations-CD anfordern. Den Mitgliedern der Landesverbände werden diese Unterlagen automatisch zugeschickt.

In die Wahlschablone sind Löcher eingestanzt, die den Kreisen zum Ankreuzen auf dem Stimmzettel entsprechen. Der offizielle Stimmzettel wird deckungsgleich in die Schablone eingelegt. Auf der CD kann man hören, an welcher Stelle welche Partei steht, und dann sein Kreuz setzen.

Bundesweites Pilotprojekt: Informationen zu Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch

Zur Europawahl 2024 startet der DBSV ein Pilotprojekt. Ab Ende April besteht erstmals bundesweit die Möglichkeit, Informationen zu den Stimmzettelinhalten auch barrierefrei im Internet und telefonisch zu erhalten:

Tel.: 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei)
www.dbsv.org/wahlen

Beide Verfahren wurden bereits erfolgreich bei Wahlen in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.

Ansprechpartner:
Deutscher Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. (DBSV)
Rungestr. 19, 10179 Berlin
Torsten Resa
Tel.: 030-28 53 87-281
E-Mail:

 

 

Allgemeine Informationen

Die Landeszentrale für politische Bildung bietet ein Portal mit Informationen rund um die Kommunalwahlen an: www.kommunalwahl-bw.de.

 

 

Ansprechpartner:

Tanja Dinkel

Tel.: 07148/31-13

E-Mail: