Bearbeitungsstand Ausweise

 

Bitte klicken Sie hier um den aktuellen Bearbeitungsstand Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses abzufragen. Sie benötigen hierzu die Dokumentennummer, die Sie bei der Antragstellung von Ihrer Passbehörde erhalten haben.

 

Der PIN-Brief der Bundesdruckerei ist gleichzeitig die Abholnachricht Ihres neuen Personalausweises. Sie bekommen von uns keine zusätzliche Benachrichtigung, wenn der Ausweis bei uns angekommen ist.

 

Sofern Sie uns bei der Beantragung des Ausweises bzw. Reisepasses Ihre E-Mail-Adresse oder Handynummer hinterlassen haben, informieren wir Sie auf diesem Weg, wenn Ihr Dokument geliefert wurde und zur Abholung bereit liegt.

 

Eine Abholung ist nur möglich, wenn der PIN-Brief der Bundesdruckerei bereits bei Ihnen eingetroffen ist. Bitte warten Sie den Eingang dieses Briefes ab, auch wenn wir Ihnen bereits die Information geben konnten, dass der Ausweis fertig ist. Sollte der PIN-Brief allerdings 2 Wochen, nach Erhalt der E-Mail oder SMS-Mitteilung über das Vorliegen des Ausweises, noch nicht eingetroffen sein, melden Sie sich bitte im Bürgerbüro.

 

Abholung:

 

Bitte holen Sie Ihren Personalausweis persönlich ab. Sie können eine andere Person mit der Abholung beauftragen, diese muss eine schriftliche Vollmacht mit Erklärung von Ihnen vorlegen.

 

  • Achtung: Sollten Sie den PIN-Brief nicht erhalten haben, können Sie nur persönlich den Personalausweis abholen.
  • Ein Jugendlicher über 16 Jahren muss seinen Ausweis selber abholen oder kann einen Dritten hierzu bevollmächtigen. Ist der Jugendliche noch keine 16 Jahre alt, ist der Ausweis durch einen Erziehungsberechtigten abzuholen. Die Anwesenheit des Kindes ist hierbei nicht zwingend erforderlich. Eine alleinige Abholung des Ausweises durch das unter 16 jährige Kind, kann nur mit Abholvollmacht der gesetzlich Vertretenden erfolgen.

 

Abholvollmacht