I. Leitsatz Nachhaltigkeit

Bei der künftigen Entwicklung soll von einer nachhaltigen Flächennutzung ausgegangen werden. Natürliche Ressourcen sind zur schonen. Soziale und ökonomische Bedürfnisse sollen auf eine nachhaltig ausgewogene Bevölkerungsentwicklung orientiert sein.

 

Begründung:
Neben dem gesetzlich geforderten sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie Schonung der natürlichen Ressourcen ist hier Nachhaltigkeit auch insofern als Zukunftsfähigkeit zu verstehen, als in verschiedenen Flächennutzungsarten längerfristig mit weitreichenden sozioökonomischen und technischen Veränderungen zu rechnen ist. Bandartige Infrastruktur ist beispielsweise dann zukunftsfähig, wenn deren Trassenkorridore großzügig bemessen sind, um für Zukunftsmedien ausreichende Reserven zu haben.

 

Mit der Globalisierung der Landwirtschaft, mit Neuerungen in der Landbau- und Saatguttechnik und vor allem mit der weltweiten Verlagerung von Produktionsflächen und Märkten ist eine wesentliche Änderung der Bedingungen auch im Planungsgebiet nicht auszuschließen, die beispielsweise gute Böden stärker belastet und Böden mit geringerer Ertragskraft vernachlässigt.

 

Die Analysenkarten des Landschaftsplanes geben Aufschluss über die „Wertigkeit“ solcher Flächen und können bei Paradigmenwandel eine wertvolle Entscheidungshilfe sein. Nachhaltigkeit ist eng verbunden mit Qualität und Dichte von Bebauung. Bei Wohnbebauung soll die ortstypische Dichte nicht wesentlich erhöht werden, weil dadurch das Gesamtgefüge und sein Erscheinungsbild grundsätzlich verschlechtert würde. Die regionalplanerisch geforderte Dichte von 50 EW/ha entspricht diesem Ziel.

 

Bei der Entwicklung von Gewerbegebieten sind die unterschiedlichen Anforderungen insbesondere an die Grundstückgrößen zu berücksichtigen. So sind Betriebe, die aus Gemengelagen ausgelagert werden sollen (siehe auch Leitsatz VI) eher kleinteilig und benötigen kleinere Grundstücke. Bei Nachfrage von außen soll eher auf größere Ansiedlungen Wert gelegt werden, die aber nicht nur Flächen benötigen, sondern auch einen möglichst hohen Arbeitsplatzbesatz haben.

 

Dieser sollte bei mindestens 25 AP / ha liegen und möglichst hochqualifizierte Mitarbeiter nachfragen. Bezüglich der Bevölkerungsentwicklung spielen auch ökonomische und politische Entwicklungen eine Rolle, die heute noch nicht absehbar sind. Während die Demographie der Eigenreproduktion mittelfristig recht sicher prognostiziert werden kann, sind makro- und mikroräumliche Wanderungen von komplexen Wirkungsgefügen abhängig.

 

Die reine Eigenentwicklung unterstellt eine Sesshaftigkeit der Bevölkerung, die sich die Gesellschaft in Zukunft wohl nicht mehr erlauben kann. Ein ausgeglichener Saldo von Zuwanderung und Anwanderung kann zwar theoretisch gewollt sein, praktisch ist er aber nicht steuerbar. Ausgewogen im Sinne des Leitbilds heißt demnach vorrangig, vernünftige Spielräume für die Zukunftsentwicklung offen zu halten.