© Stuttgart-Marketing GmbH
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kinderreisepässe werden ab 2024 nicht mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert

01. 12. 2023

Der Bundestag hat am 07. Juli 2023 einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der den Kinderreisepass abschafft.

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfallen wird.

Folgende Regelungen sind zu beachten:

 

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. 
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt. 

Die Beantragung von Reisepässen oder Personalausweisen von deutschen Staatsangehörigen können weiterhin, wie gewohnt mehrjährig und unabhängig von ihrem Alter, erfolgen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und vollkommen ausreichend (gilt für Erwachsene und Kinder). Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein. 

 

Weitere Informationen, warum der Kinderreisepass abgeschafft wurde, geben die Antworten in der FAQ-Rubrik auf dem BMI-Internetauftritt:

  • Warum soll der Kinderreisepass abgeschafft werden?

  • Was ist bei Reisedokumenten für Säuglinge/Kleinstkinder zu beachten?

     

Link: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html;jsessionid=A489678D680A51F3181F3EF0DF1F72BA.1_cid504#doc16125526bodyText2

 

Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an das Bürgerbüro Großbottwar wenden.
oder 07148/31 -22 oder -24