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Änderung der CoronaVO-Sport (Gültig ab 13.01.2022)

Großbottwar, den 13. 01. 2022

 

Kultus- und Sozialministerium haben die CoronaVO Sport heute erneut geändert und damit an die seit 10.01.2022 geltende Fassung der CoronaVO  angepasst. Das Kultusministerium fasst die Änderungen durch die Verordnungsnovellierungen in seinem Internetangebot wie folgt zusammen:
 
•   Die Anwendung der Pflicht für über 18-Jährige, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen, wurde in die CoronaVO Sport integriert. Die Ausnahme im Blick auf das Tragen einer solchen Maske bei der eigentlichen Sportausübung blieb unverändert. Selbstverständlich besteht während der Sportausübung und der Nutzung von Duschräumen weiterhin keine Maskenpflicht.

•   Die neue Erstreckungsregelung des § 1 Abs. 2 S. 2 CoronaVO für die Alarmstufe II wurde in die CoronaVO Sport aufgenommen.

 

CoronaVO-Sport (Gültig ab 13.01.2022)