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Änderung CoronaVO-Schule (Gültig ab 27.11.2021)

Großbottwar, den 29. 11. 2021

wie angekündigt hat das Kultusministerium die CoronaVO Schule am Wochenende novelliert und die vollzogenen Änderungen wie folgt zusammengefasst:

1.   Die Maskenpflicht in Unterrichts- und Betreuungsräumen gilt auch in der Alarmstufe II.
2.   Mehrtägige außerunterrichtliche Veranstaltungen sind ab dem 01.12.2021 auch im Inland untersagt (bis zum 31.01.2022).
3.   In den Alarmstufen darf der fachpraktische Sportunterricht nur noch kontaktfrei erfolgen (Prüfungsvorbereitung und Jahrgangsstufen ausgenommen). Dies gilt im Fall einer Corona-Infektion in der Klasse oder Lerngruppe für die Dauer von fünf Schultagen auch in der Basis- und Warnstufe.
4.   In den Alarmstufen darf in geschlossenen Räumen nur noch mit Maske gesungen werden; das Spielen von Blasinstrumenten ist nur in sehr großen Räumen oder im Freien gestattet.
5.   Für nichtöffentliche Schulveranstaltungen, die in der Schule stattfinden, bleibt es bei den schulischen Zutrittsregelungen (bisherige 3G-Regelung, Antigentest genügt). Dies gilt auch für Gremiensitzungen wie z. B. Elternabende.
6.   Für Schulveranstaltungen, die öffentlich sind oder außerhalb der Schule stattfinden, gelten die Veranstaltungsregeln des § 10 CoronaVO. 
 
CoronaVO-Schule

Schreiben des Kultusministeriums