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Änderung der CoronaVO-Musik- und Kunstschulen (Gültig ab 16.10.2021)

Großbottwar, den 18. 10. 2021

 

Wesentliche Änderungen sind:

2G-Optionsmodell

  • Betreiber und Veranstalter können künftig ein 2G-Optionsmodell anbieten.
  • Asymptomatischen Schülerinnen und Schülern, die an den regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs teilnehmen, ist der Zutritt und die Teilnahme auch beim 2G-Optionsmodell gestattet. Ebenso haben asymptomatische Kinder unter sechs Jahren Zutritt. Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, die nicht mehr zur Schule gehen, müssen einen negativen Antigentest vorlegen.
  • Bei Inanspruchnahme des 2G-Modells entfällt in der Basisstufe die Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher, nicht jedoch für Beschäftigte und Mitarbeitende.
  • Keine Personenobergrenzen oder Kapazitätsbeschränkungen für Veranstaltungen beim 2G-Optionsmodell in allen Stufen. 
    Neue Regelung zur Maskenpflicht
  • Keine Maskenpflicht in der Basisstufe in geschlossenen Räumen während des Unterrichts, sofern alle Personen geimpft oder genesen sind oder Schülerinnen oder Schüler. Diese Bedingung erfüllen auch die Personen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt oder für die aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist. Die Lehrkraft muss Maske tragen, falls nur sie nicht immunisiert ist.
    Abstand bei Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten
  • In der Basisstufe entfällt das Abstandsgebot zwischen den Teilnehmenden für den Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten, sofern alle Teilnehmenden, einschließlich der Unterrichtenden, immunisiert sind oder Schülerinnen oder Schüler; die oben genannten Ausnahmen zur Maskenpflicht gelten auch hier.
    Beschäftigte mit direktem Kontakt zu externen Personen
  • Nicht-immunisierte Beschäftigte mit direktem Kontakt zu externen Personen sind schon in der Basisstufe verpflichtet, sich zwei Mal die Woche per Antigen-Test testen zu lassen. Dies gilt auch für nicht-immunisierte Selbstständige mit direktem Kontakt zu externen Personen.

 

CoronaVO-Musik- und Kunstschulen (Gültig ab 16.10.2021)