Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Dritte Änderung der Corona-Verordnung

29. 03. 2020

Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona Virus erneut geändert. Die neuen Regelungen gelten ab Sonntag, den 29. März 2020. Neben weiteren Klarstellungen zur Schließung von Einrichtungen sowie der Aufnahme eines umfassenden Ordnungswidrigkeitkataloges betreffen die Änderungen insbesondere:

 

  • Es wird ermöglicht, dass auch Abschlüsse oder deren Kenntnisprüfung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens ausländischer Berufsabschlüsse bis spätestens 30. Mai 2020 erfolgen soll. Damit wird es ausländischen Fachkräften leichter ermöglicht in den aktuell besonders relevanten Arbeitsmarkt einsteigen zu können.

 

  • Es wird klargestellt, dass die Notbetreuung sich auch auf die Ferienzeiten erstreckt.
     
  • In den Katalog der Kritischen Infrastruktur (als Zulassungsvoraussetzung für die Notbetreuung) werden auch Beschäftigte der Wohnungslosenhilfe, von gemeindepsychiatrischen und sozialpsychiatrischen Einrichtungen und der Drogen- und Suchtberatungsstellen inkludiert.
     
  • § 3 der Corona-Verordnung „Verbot des Aufenthalts im öffentlichen Raum, von Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen“ wurde insofern geändert als dass nunmehr explizit auch Veranstaltungen, die der medizinischen Versorgung dienen wie beispielsweise Veranstaltungen zur Blutspende ermöglicht werden. Außerdem werden Veranstaltungen und sonstige Zusammenkünfte außerhalb des öffentlichen Raums in Hinsicht auf familiäre Beziehungen genauer definiert. Die Regelungen zum Kontaktverbot bleiben aber im Grundsatz bestehen!

 

 

An dieser Stelle bedanke ich mich bei allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt mit seinen Ortsteilen für die Bereitschaft und seinen Willen die getroffenen Regelungen auch umzusetzen.

 

 

 

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html