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Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 20123

Großbottwar, den 17. 05. 2018
Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023
Vom Gemeinderat wurde in seiner Sitzung am 09. Mai 2018 die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen beschlossen. Die vom Gemeinderat beschlossene Vorschlagsliste ist nach § 36 Abs. 3 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) eine Woche lang zu jedermanns Einsicht aufzulegen. Nach § 37 GVG kann gegen die Vorschlagsliste binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach § 32 nicht aufgenommen werden durften oder nach den §§ 33, 34 nicht aufgenommen werden sollten.
Die Vorschlagsliste liegt zur Einsicht von 23. Mai 2018 bis einschließlich 30. Mai 2018 zu den Öffnungszeiten im Zimmer 15 im Rathaus Großbottwar, Marktplatz 1 aus.