Grund- und Gewerbesteuerrate
Grundsteuerrate auf 15.05.2018 ist fällig
Die 2. Rate der Grundsteuer für 2018 ist am 15.05.2018
fällig.
Die Höhe dieser Rate ist aus dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid bzw. Änderungsbescheid ersichtlich.
Alle Steuerpflichtigen, die noch nicht am Abbuchungs-verfahren teilnehmen, werden gebeten die Rate pünktlich zu überweisen.
Hinweis:
Bei Eigentumswechsel (z. B.: Grundstücksverkäufen) während des Jahres bleibt der Veräusserer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf statt-gefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich
von Bedeutung und bindet nur Verkäufer und Käufer.
Gewerbesteuerrate auf 15.05.2018 ist fällig
Die 2. Rate der Gewerbesteuer für 2018
ist am 15.05.2018 fällig.
Alle Steuerpflichtigen, die noch nicht am
Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten
die Rate pünktlich zu überweisen.