Grund- und Gewerbesteuerrate

Großbottwar, den 09. 05. 2018

Grundsteuerrate auf 15.05.2018 ist fällig

 

Die 2. Rate der Grundsteuer für 2018 ist am 15.05.2018

fällig.

Die Höhe dieser Rate ist aus dem zuletzt zugesandten Grundsteuerbescheid bzw. Änderungsbescheid ersichtlich.

Alle Steuerpflichtigen, die noch nicht am Abbuchungs-verfahren teilnehmen, werden gebeten die Rate pünktlich zu überweisen. 

Hinweis:

Bei Eigentumswechsel (z. B.: Grundstücksverkäufen) während des Jahres bleibt der Veräusserer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres, in dem der Verkauf statt-gefunden hat. Die Vereinbarung im Kaufvertrag über den Steuerübergangstermin ist nur privatrechtlich

von Bedeutung und bindet nur Verkäufer und Käufer.

 

 

 

Gewerbesteuerrate auf 15.05.2018 ist fällig

 

Die 2. Rate der Gewerbesteuer für 2018

ist am 15.05.2018 fällig.

Alle Steuerpflichtigen, die noch nicht am

Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten

die Rate pünktlich zu überweisen.