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Änderung der Corona-Verordnung (Gültig ab 31.01.2023)

Großbottwar, den 30. 01. 2023

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung geändert. Sie tritt am 31.01.2023 in Kraft.

 

Änderung ab 31.01.2023:

  • Aufhebung der Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe und für das Personal in Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren vergleichbaren ambulanten medizinischen Einrichtungen
  • Verlängerung der Laufzeit der Verordnung bis zum 7. April 2023

 

Corona-Verordnung (gültig ab 31.01.2023)