Änderung der CoronaVO-Absonderung - Aufhebung der Absonderungspflicht
Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.
Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.
CoronaVO-Absonderung (Gültig ab 16.11.2022)
Pressemitteilung zur Aufhebung der Absonderungspflicht