Änderung CoronaVO - Absonderung (Gültig ab 03.05.2022)

03. 05. 2022

Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die neuen Absonderungs-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorgestellt hat, ändert auch

Baden-Württemberg die Isolations- und Quarantäneregeln im Land.

 

Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung tritt am Dienstag (3. Mai) in

Kraft.

Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet

wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig.

 

Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sind weiterhin behördlich verpflichtet, sich sofort in Isolation zu begeben.

Nach Ablauf von fünf Tagen endet die Isolation, sofern die Betroffenen

mindestens 48 Stunden keine Krankheitssymptome (z. B. Husten oder Fieber)

haben. Treten weiter Krankheitssymptome auf, muss die Isolation fortgesetzt

werden. Sie endet dann spätestens wie bisher nach zehn Tagen.

 

Ein negativer Test ist nicht mehr nötig, um die Isolation zu beenden. Es gilt weiterhin: Wer krank ist, sollte zu Hause bleiben. Für Personen, die vor dem 3. Mai in Isolation waren, gelten die Regelungen ebenfalls bereits ab Dienstag.

 

Für Beschäftigte im medizinisch-pflegerischen Bereich gilt: Sie können nach der Isolation nur nach einem negativen Corona-Test wieder arbeiten gehen.

 

Für Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt die Quarantänepflicht – unabhängig vom Impfstatus – künftig vollständig. Für sie wird für einen Zeitraum von zehn Tagen nach dem letzten Kontakt zur positiv getesteten Person empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren. Darüber hinaus sollten die allgemeinen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Dazu zählt das Tragen einer medizinischen Maske genauso wie die Einhaltung der Abstands-und Hygieneregeln. Die Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen, die vor dem 3. Mai abgesondert waren, entfällt mit Inkrafttreten der neuen Verordnung ebenfalls ab Dienstag.

 

CoronaVO-Absonderung (Gültig ab 03. Mai 2022)

Pressemitteilung zur den neuen Regelungen der Absonderung