Änderung der CoronaVO-Absonderung (Gültig ab 20.03.2022)
das Sozialministerium hat am Freitag die Verordnung zur Änderung der CoronaVO Absonderung verkündet. Hervorzuheben sind folgende Änderungen:
Der Kreis der Personen, die als Haushaltsangehörige oder enge Kontaktpersonen von den Absonderungspflichten ausgenommen sind (sog. quarantänebefreite Personen), wird verändert (§ 1 Nr. 11).
Bei Infektionen im Schul- oder Kita-Setting wird die bisherige Testung an fünf Schul- bzw. Betriebstagen durch die an zwei Tagen pro Woche stattfindende Regeltestung ersetzt (vgl. § 5 Abs. 1 i.V.m § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 CoronaVO Schule bzw. § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 CoronaVO Kita).
CoronaVO-Absonderung
Übersicht quarantänebefreite Personen
Übersicht Regelungen zur Absonderung