© Stuttgart-Marketing GmbH
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Änderung der CoronaVO-Absonderung (Gültig ab 20.03.2022)

21. 03. 2022

 

das Sozialministerium hat am Freitag die Verordnung zur Änderung der CoronaVO Absonderung verkündet. Hervorzuheben sind folgende Änderungen:
 
•   Der Kreis der Personen, die als Haushaltsangehörige oder enge Kontaktpersonen von den Absonderungspflichten ausgenommen sind (sog. quarantänebefreite Personen), wird verändert (§ 1 Nr. 11).

•   Bei Infektionen im Schul- oder Kita-Setting wird die bisherige Testung an fünf Schul- bzw. Betriebstagen durch die an zwei Tagen pro Woche stattfindende Regeltestung ersetzt (vgl. § 5 Abs. 1 i.V.m § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 CoronaVO Schule bzw. § 1a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 CoronaVO Kita).

CoronaVO-Absonderung

Übersicht quarantänebefreite Personen

Übersicht Regelungen zur Absonderung