Änderung der CoronaVO-Kita (Gültig ab 19.03.2022)

21. 03. 2022

das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat die Änderungsverordnung zur CoronaVO Kita am Samstag notverkündet.
 
Mit der Änderungsverordnung wird die Reduzierung der verpflichtenden Schnelltests in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege von drei auf zwei vorgenommen.  Wird das PCR-Pooltestverfahren angewandt, sind weiterhin zwei Tests verpflichtend.
 
Grundsätzlich gilt die Testpflicht nicht für Personen, die nach der CoronaVO Absonderung quarantänebefreite Personen sind.
  
Darüber hinaus enthält die CoronaVO Kita weitere Änderungen, die jedoch lediglich redaktioneller Art sind.
 
Unverändert sind somit die §§ 2 und 3 der CoronaVO Kita, es bestehen weiterhin die Möglichkeiten der Reduzierung des Mindestpersonalschlüssels, das Abweichen von den Höchstgruppengrößen oder der Nutzung anderer Räumlichkeiten unter den bekannten Voraussetzungen.
  
Die Änderungen zur CoronaVO Kita treten am  19. März 2022 in Kraft.
 CoronaVO-Kita (Gültig ab 19.03.2022)