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Änderung der CoronaVO-Kita (Gültig ab 10.01.2022)

10. 01. 2022

Am 07.01.2022 wurde die Änderung der CoronaVO Kita verkündet, sie tritt am 10. Januar 2022 in Kraft.

Neu aufgenommen wurde für den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege ab dem 10. Januar 2022 eine Testpflicht für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres.

Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Die Testpflicht in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen umfasst drei Schnelltests oder zwei PCR-Tests entsprechend § 1 Nr. 2 und 3 CoronaVO Absonderung.
  • Von dem Testangebot ausgenommen sind vollständig gegen COVID-19 geimpfte oder genesene Kinder, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
  • Kinder die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder an denen ein COVID-19-Test aufgrund einer Behinderung nicht durchgeführt werden kann, sofern die vorliegende Behinderung und die Undurchführbarkeit durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft gemacht werden, sind wie bisher vom Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen und unterliegen nicht der Testpflicht.
  • Änderung in § 6 Absatz 1 Nr. 4: Die Dauer des Betretungsverbots im Falle einer Infektion innerhalb der Betreuungsgruppe wurde von 10 auf 14 Tagen ausgeweitet, wenn vor dem Wiederbetreten kein negativer Testnachweis mittels Schnelltest oder PCR-Test entsprechend § 5 Absatz 2 CoronaVO Absonderung vorgelegt wird.
  • Änderung in § 6 Absatz 1 Nr. 6: Personen, die nicht in den Einrichtungen betreut werden und nicht zum Personal gehören, unterliegen einem Betretungsverbot, sofern sie keinen Testnachweis im Sinne von § 5 Absatz 4 CoronaVO vorlegen. Die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises ist nicht mehr ausreichend. Davon ausgenommen bleibt das kurzfristige Betreten nach § 6 Absatz 3 Nr. 3 CoronaVO Kita.
  • Änderung in § 6 Absatz 3 Nr. 2: Das Zutritts- und Teilnahmeverbot nach Absatz 1 Nummern 4 bis 6 CoronaVO Kita besteht nicht für vollständig gegen COVID-19 geimpfte oder genesene Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.

 

CoronaVO-Kita (Gültig ab 10.01.2022)