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Einreise aus Omikron-Virusvaraiantengebieten

Großbottwar, den 01. 12. 2021

mit Wirkung zum 28. November 2021 hat das Robert-Koch-Institut die Staaten Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Simbabwe und Südafrika wegen der dort gehäuft auftretenden Omikron-Variante als Virusvariantengebiet eingeordnet. Damit unterliegen auch immunisierte Personen, die seit diesem Zeitpunkt in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind, einer vierzehntägigen Absonderungspflicht (vgl. § 4 Abs. 2 Satz 5 CoronaEinreiseV).