© Stuttgart-Marketing GmbH
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Alarmstufe ab Mittwoch, 17.11.2021

17. 11. 2021

Das Landesgesundheitsamt hat gemäß der Corona-Verordnung aufgrund der anhaltend hohen Belegung von Intensivbetten mit COVID-19-Patientinnen und Patienten die sogenannte Alarmstufe ausgerufen. Am Dienstag, 16. November 2021, wurden auf den Intensivstationen im Land den zweiten Werktag in Folge mehr als 390 Covid-19-Patientinnen und -Patienten behandelt. Die damit zusammenhängenden Einschränkungen, vor allem für ungeimpfte oder nicht genesene Personen, treten am Mittwoch, den 17. November 2021, in Kraft.

Die Alarmstufe wird ausgerufen, wenn die Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen in Folge den Wert von 12,0 erreicht oder überschreitet oder die Auslastung der Intensivbetten in Baden-Württemberg an zwei aufeinanderfolgenden Werktagen den Wert von 390 erreicht oder überschreitet. 

In der Alarmstufe darf sich nur noch ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte und genesene Personen werden dabei nicht mitgezählt. Im Einzelhandel gilt eine 3G-Regelung, das heißt für nicht-immunisierte Personen ist der Zutritt nur mit negativem Antigen-Schnelltest erlaubt. Ausgenommen von der 3G-Regel sind Geschäfte der Grundversorgung, Märkte im Freien sowie Abhol- und Lieferangebote. In Gaststätten, im Fitnessstudio, beim Vereinssport oder sonstigen sportlichen Aktivitäten in Sportstätten gilt in geschlossenen Räumen 2G, im Freien 3G mit PCR-Test-Pflicht.