Merkblatt zur Testberechtigung für Kontaktpersonen nach TestVO
Großbottwar, den 11. 11. 2021
Nach Umstellung des Kontaktpersonenmanagement der Gesundheitsämter werden keine Kontaktpersonen mehr erhoben. Dies bedeutet, dass engen Kontaktpersonen von infizierten auch keinen Berechtigungsschein für eine Testung erhalten.
In folgendem Merkblatt wird beschrieben wann eine kostenfreie Testberechtigung besteht und wie diese nachgewiesen werden kann.
Merkblatt über die Testberechtigung von Kontaktpersonen