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Änderung der CoronaVO-Musik- und Kunstschulen (Gültig ab 16.09.2021)

Großbottwar, den 17. 09. 2021

 

die zuständigen Landesministerien haben die Corona Verordnung Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen zum 16. September 2021 an die Stufen-Systematik der neuen CoronaVO angepasst.
Von den Anpassungen betroffen ist primär § 3, in welchem die Testung sowie die Nachweispflicht geregelt ist. 

 

CoronaVO-Musik- und Kunstschulen (Gültig ab 16.09.2021)

Übersicht Regelungen Musikschule

Pressemitteilung der Landesregierung