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Neufassung der Corona-Verordnung (Gültig ab 16.09.2021)

Großbottwar, den 16. 09. 2021

die Landesregierung hat gestern die Neufassung der Corona-Verordnung notverkündet. Die Verordnung tritt bereits am 16. September 2021 in Kraft und soll zunächst bis einschließlich 14. Oktober 2021 gelten.
 
Die Neufassung enthält zusätzliche Einschränkungen für nicht-immunisierte Personen. Der Intensität der Einschränkungen bestimmt sich nach drei Stufen. Der Eintritt der jeweiligen Stufe wird mit zwei neuen Indikatoren geregelt, die Wirkungen treten landesweit ein.
 
1. Voraussetzungen der Stufen (§ 1 Abs. 2)

•  Basisstufe: Grundkonzept ohne Voraussetzungen
•   Warnstufe: landesweite COVID-19-Hospitalisierung von 8,0/100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen oder landesweite Intensivbettenauslastung durch COVID-19-Patienten ≥ 250 Personen
•   Alarmstufe: landesweite COVID-19-Hospitalisierung von 12,0/100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen oder landesweite Intensivbettenauslastung durch COVID-19-Patienten ≥ 390 Personen
 
2. Eintritt der Wirkungen der Stufen (§ 1 Abs. 3)
 
•   nächsthöhere Stufe: Tag nach der Bekanntgabe durch das Landesgesundheitsamt (LGA) nach Überschreitung der Hospitalisierungsinzidenz an fünf Werktagen oder Tag nach der Bekanntgabe durch das LGA nach Überschreitung der Intensivbettenauslastung an zwei Werktagen
•   nächstniedrigere Stufe: Tag nach der Bekanntgabe durch das LGA nach Unterschreitung des jeweiligen Indikators an fünf Werktagen


 
3. Einschränkungen für nicht-immunisierte Personen
 
Die bisherigen Einschränkungen für nicht-immunisierte Personen bleiben unverändert in der Basisstufe bestehen. Weitere Einschränkungen enthalten die neu eingefügte Warn- und Alarmstufe.

 

Corona-Verordnung (Gültig ab 16.09.2021)

Übersicht der aktuellen Regelungen