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Änderung Corona-Verordnung (Gültig ab 13.09.2021)

Großbottwar, den 13. 09. 2021

die Landesregierung hat gestern die Corona-Verordnung inhaltsgleich bis zum Ablauf des 20. September 2021 verlängert. 
 
Das Land hat bereits angekündigt für die kommende Woche eine inhaltliche Änderung der Corona-Verordnung vorzunehmen. Beabsichtigt ist die Einführung einer Warn- und einer Alarmstufe, die ab einer bestimmten Hospitalisierungsinzidenz bzw. ab einer bestimmten Auslastung von Intensivbetten durch COVID-19-Patienten einschränkende Maßnahmen für nicht-immunisierte Personen enthalten werden. 
 

 

  Voraussetzungen Rechtsfolgen
Basisstufe - bisherige Regelungen
Warnstufe landesweite Hospitalisierung von 8,0/100.000 Einwohnern in den
vergangenen sieben Tagen

oder
 
landesweite Intensivbettenaus-
lastung durch COVID-19-Patienten
≥ 250 Personen
für nicht-immunisierte Personen
(mit Ausnahmen): überwiegend PCR-Testpflicht in bestimmten
Lebensbereichen
Alarmstufe landesweite Hospitalisierung von 12,0/100.000 Einwohnern in den
vergangenen sieben Tagen

oder
 
landesweite Intensivbettenaus-
lastung durch COVID-19-Patienten
≥ 390 Personen
für nicht-immunisierte Personen
(mit Ausnahmen): überwiegend
Ausschluss von bestimmten
Lebensbereichen („2G“)

 


Hintergrund der aufgeschobenen Umsetzung der Warn- und der Alarmstufe ist die bevorstehende Änderung des Infektionsschutzschutzgesetzes. Nach der derzeitigen Fassung ist die 7-Tage-Inzidenz in Bezug auf Neuinfektionen als Leitindikator für einschränkende Maßnahmen heranzuziehen. Mit der vom Bundestag und Bundesrat bereits beschlossenen, aber noch nicht verkündeten Änderung wird die 7-Tage-Inzidenz in Bezug auf die Hospitalisierung als Leitindikator vorgegeben; der neue Leitindikator kann u.a. durch die Auslastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ergänzt werden.

 

Corona-Verordnung (Gültig ab 13.09.2021)