Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Änderung der Corona-Verordnung (Gültig ab 24.04.2021)

25. 04. 2021

 

die Landesregierung hat gestern die Dritte Verordnung zur Änderung der (siebten) Corona-Verordnung notverkündet. Die Änderungen gelten seit Samstag, 24. April 2021

Die Geltungsdauer der Verordnung wurde bis einschließlich 22. Mai 2021 verlängert.

 

Mit der neuen Fassung der Corona-Verordnung reagiert die Landesregierung auf die Änderung des Infektionsschutzgesetzes („Bundes-Notbremse“). Das Gesetz wurde vom Bundestag am 21. April 2021 verabschiedet, der Bundesrat hat es am 22. April 2021
gebilligt. Ausfertigung und Verkündung erfolgten am selben Tag, sodass das Gesetz am Freitag, 23. April 2021 in Kraft getreten ist.

 

 

Die wesentlichen Änderungen der CoronaVO im Überblick:

 

  • Bei den Kontaktbegrenzungen zählen Kinder nur bis einschließlich 13 Jahre (bislang: 14 Jahre) nicht mit (§ 9 Abs. 1 u.a.).
     
  • Fitnessstudios werden nicht mehr als Sportanlage, sondern als eigene Kategorie definiert (§ 13 Abs. 1 Nr. 8a); zulässig ist insbesondere der kontaktarme Freizeit- und Amateursport nach § 9 Abs. 1 (Kreisinzidenz ≤ 100).

 

  • Der Buchhandel wird als privilegierter Betrieb eingeordnet (13a Abs. 2 Satz 1 Nr. 8).
     
  • Für Schulen ist bei Präsenzunterricht die Durchführung im Wechselunterricht zwingend (§ 14b Abs. 3 Satz 2). Die Testfrequenz bei Präsenzunterricht beträgt stets zwei Tests pro Woche (Abs. 11 Satz 1 Hs. 1);
  • Für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege ist bei einer Inzidenz > 165 vom Regelbetrieb auf Notbetreuung umzustellen.
     

Die landesrechtlich antizipierte Notbremse wird weitgehend aufgehoben. Mit der Aufhebung der bislang in § 20 Abs. 5 (a.F.) geregelten Maßnahmen hat das Land die Änderungen zwischen dem ersten Entwurf und der abschließenden Fassung des IfSG übernommen; damit wurde etwa die Ausgangsbeschränkung gelockert (Beginn um 22 Uhr statt um 21 Uhr) und zoologische und botanische Gärten unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen.

 

Corona-Verordnung (Gültig ab 24.04.2021)

Regelungen auf einen Blick (ab 24.04.2021)

Übersicht offene und geschlossene Einrichtungen (ab 24.04.2021)

 

 

 

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html