Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Änderung der CoronaVO-Absonderung und der CoronaVO-Einreise und Quarantäne (Gültig ab 30.03.2021)

31. 03. 2021

 

Die CoronaVO-Absonderung sowie die CoronaVO-Einreise und Quarantäne wurden geändert. Die neuen Regelungen sind zum 30.03.2021 in Kraft getreten.

 

CoronaVO-Absonderung:

Die Änderungen betreffen insbesondere:

- Die Freitestungsmöglichkeit für Cluster-Schüler entfällt; Cluster-Schüler sind zukünftig wie andere Kontaktpersonen der Kategorie 1 einzuordnen.

- Die Absonderungsdauer beträgt grundsätzlich 14 Tage; sie verkürzt sich bei positiv getesteten Personen auf 10 Tage, wenn keine Virusvariante festgestellt wurde.

- Die vom Verwaltungsgerichtshof vorläufig außer Vollzug gesetzte Absonderungspflicht für haushaltsangehörige Personen von Kontaktpersonen zu Trägern der Virusvarianten wurde formal aufgehoben.

- Die Ausnahme von der Absonderungspflicht wegen überstandener, höchstens drei Monate zurückliegender Corona-Erkrankung greift nicht, wenn beim Primärfall eine abweichende Virusvariante festgestellt wurde.

- In die Verordnung werden bußgeldbewehrte Testpflichten aufgenommen. Betroffen sind Haushaltsangehörige von Kontaktpersonen der Kategorie I sowie mittels Selbsttest positive getestete Personen.

 

CoronaVO-Absonderung (Gültig ab 30.03.2021)

 

CoronaVO-Einreise und Quarantäne:

In der Sache hebt das Sozialministerium die vom Verwaltungsgerichtshof vorläufig außer Vollzug gesetzte (vgl. R 35572/2021 vom 24. März 2021) Vorschrift des § 1 Abs. 2 formal auf. Damit beträgt die Quarantänedauer für alle Einreisenden zehn Tage. Die Möglichkeit zur Freitestung ab dem fünften Tag nach Einreise ist Einreisenden aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten weiterhin versperrt. Die weiteren Änderungen sind redaktioneller Natur.

 

CoronaVO-Einreise und Quarantäne (Gültig ab 30.03.2021)

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html