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Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Änderung der Corona-Verordnung (Gültig ab 22.03.2021)

21. 03. 2021

 

 

die Verordnung zur Änderung der 6. Corona-Verordnung wurde am Samstagabend notverkündet.

Die Änderung betrifft neben mehreren redaktionellen Anpassungen folgende Regelungen:

    • § 1b Abs. 1 Satz 1: Klarstellung, dass die Untersagung von sonstigen Veranstaltungen unabhängig von ihrer Teilnehmerzahl gilt. Die von der Untersagung ausgenommenen Veranstaltungen wurden teilweise spezifiziert (Nr. 5, 9, 10) und um Nachhilfeunterricht für Gruppen von bis zu fünf Schülerinnen und Schülern erweitert (Nr. 11).
    • § 1c Abs. 1: Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen dürfen im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen Unterricht anbieten (Nr. 5).
      Der Betrieb von Autokinos, Autokonzerten und Autotheatern ist zulässig (Nr. 11).
      Im Rahmen des zulässigen Betriebs von Sportanlagen und Sportstätten ist nur noch die Nutzung von Umkleiden, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen zur Vermeidung von Kontakten untersagt. Die Nutzungsuntersagung von sanitären Anlagen ist entfallen. Außerdem erfolgte die Klarstellung, dass auf weitläufigen Außenanlagen mehrere Gruppen nach Maßgabe von § 9 Abs. 1 den Sport ausüben können, wenn ein Kontakt zwischen den jeweiligen Gruppen ausgeschlossen ist.
    • § 1e: wurde wegen Zeitablauf aufgehoben.
    • § 1f Abs. 3: Der Unterricht für die Klassen 5 und 6 sowie SBBZ kann im Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht stattfinden um das Abstandsgebot zu wahren.  
    • § 1g Abs. 2: Klarstellung, dass bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften eine Datenverarbeitung durchzuführen ist.
    • § 1i in Verbindung mit § 3: Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird auf Grundschulen und weiterführenden Schulen (§ 3 Abs. 1 Nr. 10) für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte erweitert. Die Ausnahme für Kinder von 6 bis einschließlich 14 Jahren entfällt.
    • Maskenpflicht für Personal in Kitas, Grundschulförderklassen, Horten, Schulkindergärten – außer im ausschließlichen Kontakt mit den Kindern. Eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gilt auch für Besucher von Kunst- und Kultureinrichtungen sowie Kinos (§ 3 Abs. 1 Nr. 4).
    • § 14 Abs. 1 Nr. 6: In der Physio- und Ergotherapie, Logopädie und Podologie sowie medizinische Fußpflege ist kein Schnelltest mehr erforderlich, wenn bei der Behandlung keine Maske getragen werden kann.

 

Die Landesregierung hat entschieden, den in der Ministerpräsidentenkonferenz am 3. März 2021 beschlossene 4. Öffnungsschritt  zunächst zurückzustellen. Die notwendigen rückläufigen bzw. stabilen Inzidenzen, die für weitere Lockerungen der Regelungen ab 22. März 2021 notwendig gewesen wären, sind derzeit nicht in Sicht.

 

Die Verordnung tritt am Montag, 22. März 2021, in Kraft.

 

Corona-Verordnung (Gültig ab 22.03.2021)

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html