Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Allgemeinverfügung des Landkreis Ludwigsburg zur CoronaVO-Einreise und Quarantäne (Ausnahmen zur Test- und Nachweispflicht)

01. 03. 2021

Mit Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 17.02.2021 wurden die Gesundheitsämter dazu aufgefordert, in Umsetzung des § 1 Abs. 4a IfSGZustV eine Allgemeinverfügung nach der CoronaVO-Einreise und Quarantäne zu erlassen. Die Allgemeinverfügung enthält Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht für Einreisende aus Hochinzidenzgebieten gem. § 4 Abs. 2 Nr. 5 Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes:

 

  • Für Grenzpendler und Grenzgänger im Sinne der Allgemeinverfügung (§ 1) sowie für Personen, die nahe Angehörige (§ 3 Abs. 1 nennt den erfassten Personenkreis) besuchen, wird der Umfang der Test- und Nachweispflicht reduziert (§§ 2 und 3). Diese Personen müssen nicht bei jeder Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet einen Nachweis über das Nichtvorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorlegen. Reisen die genannten Personen in einer Kalenderwoche mindestens zweimal aus einem Hochinzidenzgebiet ein, genügt es, wenn sie in dieser Kalenderwoche über zwei Nachweise verfügen. Reisen die genannten Personen in einer Kalenderwoche ausschließlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein, genügt in dieser Kalenderwoche ein Nachweis. Ferner muss der Nachweis nicht bereits bei der Einreise vorliegen. Es genügt, wenn die genannten Personen unverzüglich nach der Einreise eine Testung hinsichtlich einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vornehmen lassen.
     
  • Für Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im grenzüberschreitenden Einsatz gilt bei der Wahrnehmung von Einsatzaufgaben eine gänzliche Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht (§ 4).
     
    Der verfügende Teil der Allgemeinverfügung wurde am 25.02.2021 ortsüblich bekanntgemacht. Die Allgemeinverfügung „Ausnahmen Test- und Nachweispflicht Hochinzidenzgebiete“ gilt damit ab dem 26.02.2021, 0:00 Uhr.

 

Allgemeinverfügung des Landkreis Ludwigsburg zur Ausnahme der Test- und Nachweispflicht bei Einreise

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html