Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Änderung der Corona-Verordnung (Gültig ab 25.01.2021)

23. 01. 2021

heute Nachmittag wurde die 5. Verordnung zur Änderung der Corona-Verordnung zur Umsetzung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 19.01.2021 beschlossen und notverkündet.

Die Änderungen beschränken sich auf folgende Punkte:

 

  • § 1a: Die befristeten Maßnahmen werden bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängert.
  • § 1d Abs. 1 Nr. 7: Hundesalons, Hundefriseure und vergleichbare Einrichtungen der Tierpflege werden von der Betriebsuntersagung ausgenommen.
  • § 1e: Das pauschale Alkoholverbot wurde überarbeitet. Es beruht auf § 28a Abs. 1 Nr. 9 IfSG, der lediglich ein Verbot der Alkoholabgabe oder -konsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen zulässt. Entsprechend enthält § 1e nun eine Regelung, wonach ab dem 27. Januar 2021 die Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten oder sonstigen öffentlichen Orten von den zuständigen Behörden festgelegt werden.
  • § 1g Abs. 2 und 3:  Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften zur Religionsausübung sowie Veranstaltungen bei Todesfällen ist eine Datenverarbeitung nach § 6 durchzuführen. Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind bei der zuständigen Behörde spätestens zwei Tage im Voraus anzuzeigen.  
  • § 1h: Die Maskenpflicht für Besucher in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wurde konkretisiert.
  • § 1i: Neu eingeführt wird die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer Maske mit Standard FFP2 im Öffentlichen Personenverkehr, in Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, beim Einkaufen und am Arbeitsplatz sowie bei religiösen Veranstaltungen.
  • § 19 Nr. 8: Der Ordnungswidrigkeitenkatalog wurde um den Verstoß gegen § 1i erweitert.

 

Die Änderungen treten am Montag, 25. Januar 2021, bzw. die Änderungen zum Alkoholverbot am 27. Januar 2021 in Kraft.

 

Corona-Verordnung (Gültig ab 25.01.2021)

 

FAQs zur den neuen Regelungen ab Montag, 25.01.2021

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html