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Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Änderung der Corona-Verordnung (Gültig ab 11.01.2021)

10. 01. 2021

Die Corona-Verordnung vom 30. November 2020 wurde gestern zum dritten Mal geändert. Die neu verfügten Maßnahmen treten am Montag, 11. Januar 2021 in Kraft und sind bis zum 31. Januar befristet. Die Regelungen der §§ 1b bis 1h gehen den übrigen Regelungsinhalten der Corona Verordnung und zur Corona Verordnung speziellen und sie ergänzenden Verordnungen vor, soweit sie davon abweichende Regelungen enthalten. Im Wesentlichen wurden – aufgrund des Ministerpräsidentenkonferenz-Beschlusses vom 05.01.2020 – folgende Regelungsinhalte beschlossen:

 

  • Weitere Einschränkung privater Zusammenkünfte (§ 9): Es ist künftig nur eine Zusammenkunft von Angehörigen eines Haushalts und einer weiteren Person eines anderen Haushalts zulässig. Hierbei werden Kinder dieser Haushalte bis einschließlich 14 Jahre weiterhin nicht mitgezählt.
    Das Verwandtenprivileg wurde aufgehoben.
    Auch erlaubt ist unter diesen Maßgaben die Betreuung von Kindern im wechselseitigen, unentgeltlichen und nicht geschäftsmäßigen Verhältnis, soweit dies in festen, familiär oder nachbarschaftlich organisierten Betreuungsgemeinschaften erfolgt und Kinder aus höchstens zwei Haushalten umfasst.
     
  • Betrieb der Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (§ 1f): Gemäß dem MPK-Beschluss sollen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen im Bereich des Betriebs von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen bis Ende Januar verlängert werden (Schließung oder Aufhebung der Präsenzpflicht). In Baden-Württemberg soll daher ein abgestuftes Vorgehen erfolgen. Die Einschränkungen des Unterrichtsbetriebs in der Präsenz an Grundschulen sowie die Schließung von Kindertagesstätten (aktuell nur Notbetreuungsangebot) sollen gegebenenfalls bereits ab 18. Januar 2021 schrittweise gelockert werden, sofern die Infektionszahlen es zulassen. Eine Entscheidung dazu ist für Donnerstag, 14.01.2021 angekündigt.
     
  • Zulässigkeit von Abholangeboten im Einzelhandel (click and collect; §1d Abs. 2): Die Regelung wird dahingehend angepasst, dass entgegen der seitherigen Regelung künftig auch die Abholung von bestellten Waren im Ladengeschäft ermöglicht wird. Bei der Einrichtung von Abholangeboten haben die Betreiber im Rahmen ihrer Hygienekonzepte insbesondere die Ausgabe von Waren innerhalb fester Zeitfenster zu organisieren.
     
  • Nominierungs- und Wahlkampfveranstaltungen im Sinne des § 11 (§ 1b Abs. 2):  Die für die Parlaments- und Kommunalwahlen erforderliche Sammlung von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge von Parteien, Wählervereinigungen und Einzelbewerbern sowie für Volksbegehren, Volksanträge, Bürgerbegehren, Einwohneranträge und Einwohnerversammlungen, sind zulässig.

Maßnahmen der Wahlwerbung für die in § 1b Absatz 2 genannten Wahlen und Abstimmungen, insbesondere Verteilung von Flyern oder Plakatierung oder Informationsstände vorbehaltlich behördlicher Erlaubnisse, sind ebenfalls grundsätzlich zulässig (§ 1c Nr. 18).

 

     

Auf einen Blick - Regelungen ab 11.01.2021

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html