© Stuttgart-Marketing GmbH
RSS-Feed   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Beschlüsse aus der Ministerpräsidentenkonferenz vom 05.01.2021

06. 01. 2021

In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 05.01.2021 wurden mit dem Ziel, die 7-Tages-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, folgende Maßnahmen beschlossen:

 

1.     Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen werden bis zum              31. Januar 2021 verlängert.

2.     In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

3.     Betriebskantinen werden geschlossen, die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken bleibt zulässig.

4.     Dringende Bitte an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen.

5.     In Landkreisen mit einer 7-Tages-Insziden von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen keinen triftiger Grund dar.

6.     Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Hierfür sollen Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in den Einrichtungen angeworben und geschult werden.

7.     Der Eintrag von neuen Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland soll stark eingedämmt werden. Dazu wird das Bundesministerium der Gesundheit eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in diesen Fällen verstärkt und mit besonderer Priorität wahrgenommen wird.

8.     Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können.

9.     Die aktuellen Regelungen der Länder zum Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen werden bis Ende Januar 2021 verlängert.

10.  Das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 wird für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen aufgrund pandemiebedingter Schließung eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird.

11.  Im Rahmen der finanziellen Hilfsprogramme erfolgen Auszahlungen aus der Überbrückungshilfe III des Bundes durch die Länder.

12.  Für Einreisen aus Risikogebieten wird neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die frühestens nach fünf Tagen durch ein negatives Testergebnis vorzeitig beendet werden kann, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt (Zwei-Test-Strategie). Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen (CoronaVO Einreise-Quarantäne) umgesetzt.

13.  Am 25. Januar 2021 werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs über die Maßnahmen ab dem 1. Februar 2021 beschließen.

 

Vollständiger Beschluss aus der Ministerpräsidentenkonferenz vom 05.01.2021

 

Bitte beachten Sie, dass die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz durch die einzelnen Bundesländer speziell geregelt werden müssen. Der Presse war bereits zu entnehmen, dass Baden-Württemberg die Beschränkung der Bewegungsfreiheit evtl. vorerst noch nicht umsetzen wird. Die genauen Regelungen für Baden-Württemberg werden voraussichtlich am kommenden Wochenende durch eine Änderung/Neufassung der Corona-Verordnung bekanntgegeben.

 

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 

 

 
 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html