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Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Änderung der Corona-Verordnung (Gültig ab 12.12.2020)

12. 12. 2020

Die Landesregierung hat die erste Änderungsverordnung der 5. CoronaVO soeben notverkündet. Die Änderungen treten bereits am 12.12.2020 in Kraft. Insbesondere folgende Regelungsinhalte wurden normiert:

 

§ 1a Abs. 2: Landesweite Ausgangsbeschränkungen zur Nachtzeit - der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist in der Zeit von 20:00 bis 05:00 Uhr nur aus folgenden triftigen Gründen erlaubt:

  • der Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 4 (hierzu zählen auch kommunale Gremien) und des § 12 Absätze 1 und 2,
  • die Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
    • mit abgedeckt sind auch die An- und Rückfahrt von Beschäftigungsort.
  • die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen,
  • die Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 
  • die Begleitung und Betreuung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren,
    • Hierzu zählt auch bspw. das normale Ausführen eines Hundes.
  • der Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und beruflichen sowie dienstlichen Bildungsangeboten,
  • der Besuch von Veranstaltungen des Studienbetriebs im Sinne des § 13 Absatz 4,
  • in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember 2020 der Besuch von Ansammlungen und privaten Veranstaltungen, soweit solche nach § 9 Absatz 1 zulässig sind und,
  • sonstige vergleichbar gewichtige und unabweisbare Gründe.

 

§ 1 a Abs. 3: Landesweite Ausgangsbeschränkungen zur Tageszeit - der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist in der Zeit von 05:00 bis 20:00 Uhr nur aus folgenden triftigen Gründen erlaubt:

  • den dargestellten triftigen Gründen zur Nachtzeit.
  • der Besuch von nicht nach § 13 für den Publikumsverkehr geschlossenen Einrichtungen,
  • der Besuch von im Präsenzbetrieb durchzuführenden Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen,
  • der Besuch von Ansammlungen und privaten Veranstaltungen im privaten Raum, soweit solche nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 zulässig sind,
  • der Besuch von sonstigen Veranstaltungen, soweit diese nach § 10 Absatz 3 zulässig sind,
  • der Besuch von Versammlungen im Sinne des § 11,
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.
     
    Sowohl zur Ausgangsbeschränkung zur Tages- als auch zur Nachtzeit wird nicht auf die eigene Wohnung abgestellt, sondern nur „der Wohnung. Damit ist gewährleistet, dass auch private Zusammenkünfte (bspw. von nicht im selben Haushalt wohnendem Lebenspartner) über Nacht stattfinden können.

 

§ 2 Abs. 4: Ausschank- und Konsumverbot: Der Ausschank und Konsum von Alkohol ist an öffentlichen Orten, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten, untersagt.


Weitere Informationen sowie FAQ’s zur neuen CoronaVO finden Sie unter: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/.
 
Darüber hinaus ist mit weiteren Änderungen im Nachgang zur geplanten Ministerpräsidentenkonferenz am Sonntag, den 13. Dezember 2020, zu rechnen. Herr Ministerpräsident Kretschmann hat für Sonntag 17 Uhr eine Pressestatement angekündigt.

 

 Corona-Verordnung (Gültig ab 12.12.2020)

 

 Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 
 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html