Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Neufassung CoronaVO-Einreise und Quarantäne

08. 11. 2020

Ab Sonntag, 08.11.2020 gilt in Baden-Württemberg die neue CoronaVO-Einreise und Quarantäne. Sie basiert  auf Grundlage einer von Bund und Ländern erarbeiteten Musterverordnung, die bundesweit ein möglichst einheitliches Vorgehen gewährleisten soll.


Die wesentlichen Änderungen:

 

    • Quarantänezeit wird von 14 auf 10 Tage verkürzt.

 

    • Sofortige Befreiung von Quarantänepflicht mit Vorlage eines negativen Testergebnisses bei Einreise ist nicht mehr möglich.

 

    • Quarantänedauer kann durch Vorlage eines negativen Testergebnisses verkürzt werden. Der Test darf frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden.

 

    • Ausnahme von der Quarantänepflicht für Grenzpendler und -gänger, bei Einreisen aus Grenzregionen für weniger als 24 Stunden sowie Aufenthalte für weniger als 24 Stunden in ein Risikogebiet in der Grenzregion, Einreisen von jeweils 72 Stunden zum Besuch von Verwandten ersten Grades oder Aufrechterhaltung des Gesundheitswesens oder dringende medizinische Behandlung.

 

    • Ausnahme gilt bei Vorlage eines Negativtests für Einreisende, wie Ärzte, Pflegekräfte, Polizeivollzugsbeamte, Parlaments- und Regierungsmitarbeiter oder die sich max. fünf Tage aus zwingend notwendig und unaufschiebbar unter anderem beruflich veranlasst in einem Risikogebiet aufgehalten haben.

 

    • Unter Beachtung zusätzlicher Vorschriften sind auch Saisonarbeiter, die länger als drei Wochen eine Arbeit aufnehmen, von der Quarantänepflicht ausgenommen.

 

    • Bei Einreise aus einem Risikogebiet muss auf Verlangen der Ausnahmetatbestand glaubhaft versichert werden. Grenzpendler/-gänger müssen z.B. eine Bescheinigung des Arbeit-/Auftraggebers oder der Bildungseinrichtung vorlegen.

 

CoronaVO-Einreise und Quarantäne (Gültig ab 08.11.2020)

 

Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.

 
 

Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.

 

Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.

 

Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).

  

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

 

 

 

 

Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.

 

 

Weiterführende Links:

 

Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:

 

https://www.gesundheitsamt-bw.de/lga/DE/Startseite/aktuelles/Termine_Hinweise/Seiten/Coronavirus.aspx

 

 

Fragen und Antworten zum Coronavirus:

 

https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html

 

 

Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:

 

https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html