Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Änderung der CoronaVO-Schule (Gültig ab 16.10.2020)
Die CoronaVO Schule wurde aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionslage angepasst. Die Änderungen treten am 16. Oktober 2020 in Kraft. Die Verschärfung der
Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen gelten für den Zeitraum einer landesweiten
7-Tages-Inzidenz von 35 und mehr Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern (Pandemiestufe 3).
Dies sind die wichtigsten Änderungen im Fall einer landesweiten Pandemiestufe 3:
- Pflicht zum Tragen einer Maske ab Klasse 5 an den weiteführenden Schulen sowie in den
beruflichen Schulen auch im Unterricht.
- Ausschluss aller Betätigungen im Sportunterricht und bei außerunterrichtlichen
Angeboten, für die ein unmittelbarer Körperkontakt erforderlich ist
- Die Nutzung der Schulen für außerschulische Zwecke wird eingeschränkt.
Weiterhin zulässig ist die Nutzung
- schulischer Sportanlagen und
Sportstätten, unter Einhaltung der
Vorgaben der CoronaVO-Sportstätten;
- von Schulgebäuden für die Durchführung
von Wahlen;
- von Schulräumen, die nicht schulisch
genutzt werden; z.B. Räume im
Schulgebäude, die der Musikschule,
Volkshochschule oder der
Jugendkunstschule zur ausschließlichen
Nutzung überlassen sind.
- von Schulräumen für
Betreuungsangebote außerhalb der
Unterrichtszeiten, wie z.B.
Betreuungsangebote im Rahmen der
verlässlichen Grundschule sowie für
Ferienbetreuung.
- Die Durchführung außerunterrichtlicher Veranstaltungen wird ausgesetzt.
Zudem erfuhr die CoronaVO-Schule in folgenden weiteren Punkten eine grundsätzliche
Änderung (unabhängig von der Feststellung der Pandemiestufe 3):
- Zutritts- und Teilnahmeverbot für Schülerinnen und Schüler, für Kinder, Lehrkräfte und
sonstige Personen, wenn sie in Kontakt zu Infizierten stehen oder standen, Symptome einer
Corona-Erkrankung aufweisen oder entgegen der Aufforderung die sog. Gesundheitserklärung nicht vorlegen.
- Für Lehrkräfte und andere Personen gilt künftig ein Zutritts- und Teilnahmeverbot, wenn
sie entgegen der rechtlichen Vorgaben keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Davon betroffen ist auch das Personal des Schulträgers oder schuldfremde Personen, wie z.B. Handwerker.
- Regeln zum Lüften sind dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Einschätzung angepasst worden. Vorgeschrieben ist nunmehr das Lüften alle 20 Minuten für jeweils drei bis fünf Minuten.
CoronaVO-Schule (Gültig ab 16.10.2020)
Weitere Informationen zum Coronavirus finden Sie hier.
Die Corona-Bürger-Hotline des Landratsamtes Ludwigsburg erreichen Sie von Montag- Freitag von 8 - 16 Uhr unter 07141 144 69400.
Termine für die Teststelle vergibt das MVZ Dr. Kolepke und Kollegen unter 07141 281250.
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet (derzeit werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555).
Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht. Außerhalb der Sprechzeiten Ihres Hausarztes wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.
Sollten Sie unter Husten und Fieber leiden und besorgt sein am Coronavirus erkrankt zu sein? Bleiben Sie zu Hause und nehmen Sie telefonisch Kontakt mit Ihrer Hausarztpraxis auf, dort wird man Ihnen mitteilen, wie es weitergeht.
Weiterführende Links:
Aktuelle Informationen des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg zum Coronavirus:
Fragen und Antworten zum Coronavirus:
https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html
Die aktuellen Risikogebiete finden Sie hier:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html